Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 206

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Die Einkommen der Pensionistinnen zeigen ein ähnliches Bild. Frauen erreichten eine wesentlich niedrigere Jahrespension als Männer, und gerade hier zeigt sich wieder einmal die sogenannte Teilzeitfalle.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die im Rechnungshofbericht enthaltenen Zahlen mit Sicherheit sehr ernüchternd sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.22.59

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes 2012 zeigt uns auf 360 Seiten, dass sich die Aufgaben des Rech­nungshofes und die Anforderungen an den Rechnungshof zusätzlich zu den ursprüng­lichen Aufgaben laufend verändern und anpassen. Erstmals sind auch das Medien­transparenz­gesetz, das Parteiengesetz und zusätzlich auch noch die Prüfungen der Gemeinden über 10 000 Einwohner im Rechnungshofbericht vertreten.

Im allgemeinen Teil gibt es in fünf großen Blöcken neben der Allgemeinprüfung betreffend Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes öffent­licher Mittel den Bundesrechnungsabschluss, welcher uns Auskunft über Schulden­stand und Haftungen des Bundes gibt.

Ein wichtiger Teil dieses Berichtes ist auch das Begutachtungsverfahren. 2012 wurden dem Rechnungshof 225 Gesetzes-und Verordnungsentwürfe zugeleitet. Dabei hat der Rechnungshof kritisch festgestellt, dass lediglich in 56 Prozent der Fälle eine Kalkulation und eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf das Budget gemacht wurde. Explizit nicht entsprochen haben die Entwürfe zum Abgabenrechts­änderungsgesetz und zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz. Der Rechnungshof hat klar und kritisch festgestellt, dass es dazu auch Prüfungen hätte geben sollen. In Zeiten, in denen öffentliche Mittel knapp werden und wir aufgefordert sind, zu sparen, sollten eigentlich alle Gesetze und Verordnungen einer Plausibilitätsprüfung des Rechnungshofes unterzogen werden.

Ich habe schon eingangs die zusätzlichen Aufgaben erwähnt. Da ist einerseits seit 1. Jänner 2012 das Medientransparenzgesetz, bei dem es um eine Erhöhung der Transparenz von Medienkooperationen geht, andererseits haben wir das Parteien­gesetz, bei dem es darum geht, dass Spenden von über 50 000 € auf der Homepage des Rechnungshofes veröffentlicht werden.

Ich habe mir heute eine aktuelle Liste zurechtgelegt. Es hat von November bis zum heutigen Tag acht Meldungen gegeben. Spenden in der Höhe von 8,079 Millionen € wurden auf der Homepage veröffentlicht. Für eine politische Gruppierung werden 7,59 Millionen € als Spenden ausgewiesen. Man sieht also, dass sich sehr wohl einiges verändert. Der Rechnungshof ist, glaube ich, als unabhängige Prüfstelle der Partner, dem wir vertrauen.

Ein weiterer Schwerpunkt, von dem ich durchaus sehr positiv überrascht bin, ist, dass es gelingt, auch die Gemeinden ab 10 000 Einwohner zu prüfen und dass auch einige Länder ihre Gesetzeslage angeglichen haben. Einer meiner Kollegen wird noch weiter über die Gemeindeprüfungen berichten.

Es gibt insgesamt sehr viele Sonderberichte: zum Bundesrechnungsabschluss, dem Einkommensbericht, dem Bankenpaket, und gerade kürzlich haben wir auch die Sanie­rung des Parlamentsgebäudes diskutiert.

 


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