Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 207

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Die Bilanz des Rechnungshofes zeigt, dass es 1 288 Empfehlungen gegeben hat. Es hat 1 259 Antworten gegeben. Knapp 50 Prozent, genauer 47,8 Prozent der Empfeh­lungen wurden pünktlich umgesetzt. Knapp 30 Prozent, genauer 29,8 Prozent sind in Umsetzung, und 22,4 Prozent der Empfehlungen sind nicht umgesetzt, sind derzeit offen. Insgesamt hat der Rechnungshof auch erwähnt, dass gerade in einigen Be­reichen die Umsetzungen nach wie vor ausständig sind – wir haben ja diese Verwaltungs- und Strukturreform gerade im Gesundheitsbereich, dem Bildungsbereich und bei den Landeslehrern.

Der Tätigkeitsbericht zeigt uns, dass in Österreich die Finanzkontrolle insgesamt funktioniert, dass man aber einiges verbessern und optimieren kann. Aber wichtig ist, dass dieser Bericht uns dazu anhält, die Beratung und Kontrolle im Staat weiter auszubauen und zu verbessern, um den Einsatz öffentlicher Mittel mit Ordnung zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.27.26

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes bietet eine gute Gelegen­heit, dem Rechnungshofpräsidenten und natürlich seinem Team für die hervorragende Zusammenarbeit und die hervorragende Qualität zu danken. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

Einleitend ein paar allgemeine Feststellungen: Ich sehe es so, dass beim Rechnungs­hof die Schere zwischen Ressourcen und Aufgaben kräftig auseinandergeht. Einige Beispiele: Seit dem Jahr 2013 muss der Rechnungshof die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung selbst bezahlen. Das ergibt eine Mehrbelastung von 7,6 Millio­nen €. Es ist schon angesprochen worden, dass durch das Medientransparenzgesetz, das Parteiengesetz und andere neue Aufgaben immens viel Zusatzarbeit auf den Rechnungshof zukommt.

Herr Präsident Dr. Moser, ich habe Sie in einem der Ausschüsse gefragt, wie das gehen kann. Aus meiner Sicht, habe ich damals behauptet, gibt es nur zwei Wege: entweder man senkt die Qualität oder man schränkt den Prüfumfang ein. – Sie haben ganz klar gesagt: An der Qualität wird nicht gerüttelt. Das heißt, wenn sich am Res­sourcenanteil nichts ändert, wird es wahrscheinlich Einschnitte im Prüfumfang geben.

Ich habe da ein kleines Beispiel: Allein für das Medientransparenzgesetz wurden vom Rechnungshof bis jetzt 736 Personentage aufgewendet. Das entspricht dem Aufwand von zwölf Follow-up-Prüfungen. Wenn ich dieses Gedankenspiel weiterspinne, dann fallen nächstes Mal zwölf Follow-up-Prüfungen weg. Das kann nicht im Sinne des Parlamentes sein.

Wir schätzen die Arbeit des Rechnungshofes. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist diese Arbeit umso wichtiger, also liegt es an uns Parlamentariern, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, dass mit den Mehraufgaben des Rechnungshofes natürlich auch die Ressourcen sichergestellt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Mein Vorredner hat schon die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen angeschnitten. Er hat nur eine Zahl genannt. Wenn man sich die Zeitreihe anschaut, ist eigentlich ein Trend festzustellen. Im Jahre 2009 waren 64 Prozent in Ordnung. 2010 war ein Ausreißer nach oben mit 68 Prozent. Im Jahre 2011 waren es nur mehr 59 Prozent und 2012 nur mehr 56 Prozent. – Wenn man das jetzt für die nächsten zwei


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