Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 205

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3 – Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 2181 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4 – Antrag des Wissen­schafts­ausschusses, seinen Bericht 2182 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.20.015. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011 (III-371/2153 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über Reihe Bund 2012/13 (III-372/2154 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.20.48

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Der siebente Einkommensbericht eignet sich hervorragend als Nachschlagewerk, ist informativ, lesefreundlich und auch ein wertvoller Bericht zur Analyse der Einkommensquellen.

Dieser Bericht hat aber leider wieder einmal aufgezeigt, dass Frauen weniger Einkom­men zur Verfügung haben als Männer. Wenn man die Jahre 1998 und 2011 miteinan­der vergleicht, so ist es für mich schon äußert bedenklich, aber auch schockierend, dass das mittlere Bruttojahreseinkommen im Vergleich zu den Männern im Jahr 1998 60 Prozent betrug und dieser Wert auch im Jahr 2011 unverändert blieb.

Wenn man das jährliche Medianeinkommen der Frauen und Männer des Jahres 2011 vergleicht, ergibt sich ein Unterschied von 12 141 € brutto. Ein Großteil der Einkom­mens­differenz lässt sich natürlich durch das unterschiedliche Beschäftigungsausmaß erklären. Sehr viele Frauen arbeiten in Teilzeit. Sie arbeiten aber auch in schlecht bezahlten Berufen und verdienen dadurch wesentlich weniger. Wenn man aber nur Vollzeitbeschäftigte miteinander vergleicht, so ergibt sich trotzdem noch ein Unterschied von 19 Prozent. Das heißt, Frauen erhalten nur 81 Prozent der Männer­ein­kommen.

 


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