Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 217

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Unterhaltspflichten von Männern und der Unterhalt der Kinder gehören da mitein­bezogen. Mich würde sehr interessieren, wie sich eigentlich das Familieneinkommen in Österreich staffelt. Das wäre einmal ein interessanter Ansatz. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Die Einstellung des Rednerpults auf die richtige Höhe klappt nicht so recht.) – Es funk­tioniert nicht richtig, aber okay.

Herr Präsident Moser, ich bin sehr froh darüber, dass im Bericht des Rechnungshofes alljährlich die Sätze drinnen stehen, dass der Bericht nach § 8 Abs. 1 bis 3 leider fehlt, weil es hiezu oberstgerichtliche Entscheidungen gibt, die es verhindern, dass der Rechnungshof das, was der Gesetzgeber ihm eigentlich aufgetragen hat, nämlich Transparenz bei den Einkommen aus öffentlichen Bezügen zu schaffen, macht. Ich bin ein bisserl verblüfft, dass es darüber überhaupt keine Debatte gibt, dass wir es nicht geschafft haben, eine saubere Regelung hinzubekommen, die das gewährleistet. Unab­hängig von den möglichen Motiven bei den Höchstgerichten, über die ich nicht spekulieren will, denke ich schon, dass es notwendig wäre, die Transparenz bei den öffentlichen Bezügen herzustellen, so wie es im Bezügebegrenzungsgesetz eigentlich auch vorgeschrieben ist. Der Rechnungshof darf es nicht wegen der höchst­gericht­lichen Urteile. Offensichtlich gibt es Erleichterung darüber, dass der Rechnungshof das ohnehin nicht darf. Es spielt keine Rolle. Ich finde das schade. – Das ist das eine.

Das eigentliche Thema hat Kollege Werner Kogler schon angesprochen. Es ist die Dramatik, die absolute Dramatik der Einkommensentwicklung, die es zwischen 1998 und 2011 gegeben hat. Das ist der Zeitraum, den der Rechnungshof dokumentiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr unzufrieden damit, wie wir das dis­ku­tieren, wie wir damit umgehen. Es ist schon gut, wenn im Rechnungshofaus­schuss darüber diskutiert wird, aber klarerweise müsste eigentlich – Herr Kollege Kickl wird mir in diesem Fall zustimmen – nicht nur der Sozialausschuss, sondern es müsste auch der Gleichbehandlungsausschuss, es müsste der Wirtschaftsausschuss, es müsste der Kulturausschuss da ebenfalls mit diskutieren, denn die Resultate, die da im Einkommensbericht beschrieben werden, wirken sich unterschiedlich, aber in der Regel katastrophal auf bestimmte Berufs- und Einkommensgruppen aus. Es ist eine Katastrophe, wenn wir lediglich darüber diskutieren und sagen, dass uns da schon irgendetwas einfallen wird müssen. Eigentlich sagt niemand etwas dazu, was uns einfallen könnte, um diese schiefe Einkommensentwicklung wieder einigermaßen zu korrigieren.

Es gibt ein absolutes Auseinanderklaffen zwischen der Entwicklung der Kapitalein­kom­men, die zunehmen, und der Entwicklung der Einkommen aus unselbständiger Tätig­keit, die insgesamt abnehmen. Und innerhalb des enger werdenden Topfes Einkom­men aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit wird der Anteil derer, die weniger verdienen, in den letzten Jahren immer größer, und der Anteil jener, die mehr verdie­nen, wird relativ gesehen kleiner. (Abg. Kickl: Und das alles bei wachsender Beschäf­tigung!) Wir sprechen über 20 Prozent der unselbständigen Arbeitnehmer, die mehr verdienen. Der Rest verdient gleich viel wie vor elf Jahren oder sogar weniger.

Eigentlich, sehr geehrte Damen und Herren, würden diese Resultate des Rechnungs­hofes einen Aufschrei notwendig machen. Ich bemerke in der Debatte, dass jeder


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