Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 223

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20.24.01

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich mich einleitend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes bedanke, die ein enormes Arbeitspensum auch im Jahr 2012 mit enormer Qualität abgewickelt haben. Ihnen gebührt Dank. Deshalb bin ich gerne bereit, den Dank, den Sie heute gegenüber der Arbeit des Rechnungshofes ausgesprochen haben, an diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterzugeben. (Allgemeiner Beifall.)

Betrachtet man ganz kurz den Tätigkeitsbericht des Jahres 2012, so geht daraus hervor, dass wir allein in diesem Jahr 57 Berichtsbeiträge an den Bund abgeliefert haben, 100 Berichtsbeiträge an die Länder, 10 Berichtsbeiträge an Gemeinden und Gemein­deverbände. Darüber hinaus haben wir auch EU-Begleitprüfungen durchge­führt und haben weitere Berichte erstellt wie den Bundesrechnungsabschluss oder auch den Einkommensbericht, und wir sind mit einer Reihe von weiteren Aufgaben betreut worden, die tatsächlich die Ressourcen des Rechnungshofes enorm in An­spruch nehmen.

Des Rechnungshofes Reputation erkennt man schon allein daran, dass in den letzten zwei Jahren dem Rechnungshof enorm viel an Mehrarbeit und auch Verwaltungsarbeit übertragen worden ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Ausweitung der Kompetenz im Gemeindebereich erwähnen, wobei ich mich herzlich dafür bedanken möchte, dass nunmehr auch von den Bürgermeistern diese Kontrolltätigkeit des Rech­nungshofes enorm gut angenommen wird. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass gerade die Gemeinden den höchsten Umsetzungsgrad bei den Empfehlungen haben beziehungsweise auch dabei sind, die Empfehlungen des Rechnungshofes zu beachten.

Die Tätigkeit des Rechnungshofes wurde auch als Gutachter des Stabilitätspaktes, und zwar nicht nur beim Stabilitätspakt 2011, sondern auch beim Stabilitätspakt 2012 aus­ge­dehnt.

Und wir haben mit dem Medientransparenzgesetz neue Aufgaben bekommen. Es ist heute schon angesprochen worden, dass allein dadurch die Ressourcen für 13 Follow-up-Überprüfungen verbraucht werden, die jetzt für eine Verwaltungstätigkeit verwendet werden und für die Prüftätigkeit nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wir haben enorme Aufgaben bekommen im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz sowie mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, wonach der Rechnungshof unter ande­rem auch weitere und umfangreichere Prüfungsaufgaben im Zusammenhang mit § 117 des Bundeshaushaltsgesetzes hat.

Wir sind dabei, den Bundesrechnungsabschluss weiterzuentwickeln, gemeinsam mit Ihnen, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihre Budgethoheit dementsprechend auszu­üben.

Und wir haben auch neue Verantwortungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der europäischen Kontrollarchitektur.

Das heißt, es gibt sehr viele neue Aufgaben, die auf den Rechnungshof zukommen. Auf der anderen Seite – wenn man sich den letzten Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2013 bis 2016 anschaut – wurde der Rechnungshof im Zusammenhang mit die­sen Neuaufgaben nicht ressourcenmäßig ausgestattet, sondern man geht in die Richtung, dass der Rechnungshof vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2016 über 9 Millionen € aus dem eigenen Budget zu tragen hat, indem er die Dienstgeberbeiträge aus eigenem zu bewerkstelligen hat.

 


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