Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 228

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Jene Personengruppen, bei welchen das etwas schwieriger ist – in diesem Fall Konsu­menten, Mieter und ähnliche Gruppierungen – haben wir im Gesetz ausgenommen. Das heißt, da bleibt es so, wie es bisher war, nämlich: Der Zeitpunkt der Zahlungs­veranlassung ist der unmittelbar relevante Tag. Ich glaube, das ist auch sehr sinnvoll.

Dass es sich um eine europäische Norm handelt, die für Gesamteuropa relevant ist, wissen wir ja, daher verstehe ich eigentlich die Einwendungen des Herrn Kollegen Grosz nicht ganz. – Das ist also dazu zu sagen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit allerdings noch etwas anderes unterstreichen, das ist das Rechtspraktikantengesetz, das jetzt in die Diskussion kommt. Es gibt dazu eine Vorlage, und ich habe jetzt mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Forderung der Kollegin Gisela Wurm, dass man anstelle einer Erhöhung der Auszahlungsbeträge an die Rechtspraktikanten um 100 € im Monat daran denkt, eine Verlängerung der Zeit von fünf auf sechs Monate durchzuführen, jetzt auch hier im Haus auf offene Ohren gestoßen ist. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken.

Ich glaube auch, dass es sinnvoll ist. Es kostet wahrscheinlich vom Gesamtaufwand her ungefähr gleich viel. Ich glaube, es ist einerseits den Rechtspraktikanten mehr geholfen, wenn sie einen Monat länger tätig sein können, und der Justiz insgesamt natürlich auch, und zwar auch unter dem Aspekt, dass man aus der Gruppe der Rechtspraktikanten heraus ja auch die Qualifiziertesten für die Justiz selbst, für das Richteramt und das Staatsanwaltsamt, aussucht. Es ist also aus vielerlei Gründen hier eine Verlängerung der Dauer sinnvoll, noch dazu, wenn man die 100 € nimmt (Beifall der Abg. Mag. Wurm– danke schön, Kollegin Wurm – und eine weitestgehende Kostenparität zustande bringt.

Ich bin sehr überzeugt davon, dass wir eine vernünftige Lösung, die auch der Kollege Fichtenbauer mittragen wird, zustande bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.42.28

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Ich schließe gleich an: Wer hat euch angeschafft, beim Budgetbegleit­gesetz vorvoriges Jahr der Verkürzung zuzustimmen, obwohl wir massiv dagegen Front gemacht haben? (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Das war natürlich eine Geschichte, die äußerst unzweckmäßig war und jetzt repariert werden muss.

Im Übrigen wäre ich dafür, es wieder zumindest auf sieben oder acht Monate anzu­heben, denn das ist ja nicht bloß ein Beschmeichelungsaspekt für die Rechtsprakti­kanten, sondern für die Justiz insgesamt. Es gibt keinen besseren Ort – und das ist schon seit 100 Jahren eingeübt gewesen –, die Praxis des absolvierten Studiums zu erlernen. (Beifall der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Wurm und Mag. Stefan.) Und es ist egal, ob er nachher Richter, Notar, Rechtsanwalt oder was weiß ich was wird, das ist ein Dienst an der Justizqualität selber.

Was die heutige Gesetzesvorlage betrifft, schließe ich im Wesentlichen an meine Vorredner, hauptsächlich an Kollegen Ikrath, an: Die Qualität des Gesetzes ist vor allem die, dass es ein Schutzinstrument für KMUs wird, die tatsächlich bei einem Auftrag­geber öffentliche Hand in der machtmäßig unterschwelligen Ebene sind. Und wenn es also jetzt ab morgen oder ab dem 16. März gelten wird, dass bei Zahlungs­verzug immerhin 9,2 Prozentpunkte zu zahlen sind – der gesetzliche Zinssatz, 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz, der nicht unter null sein kann –, dann muss es


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