Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 227

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einen enormen Fortschritt für die mittelständische Wirtschaft bringt. Denn gerade auf die mittelständische Wirtschaft ist diese Schutznorm ausgerichtet. Warum ist das notwendig? Weil meistens kleine mittelständische Unternehmen Geschäftspartner haben, die entweder Großunternehmen oder die öffentliche Hand sind. Dadurch be­steht gewöhnlich eine Asymmetrie der Machtverteilung zu ihren Lasten.

Um die mittelständischen Unternehmen vor unberechtigtem Zahlungsverzug zu schüt­zen – oder vor sehr lange vereinbarten Zahlungsfristen, die eben aufgrund dieser Ungleich­heit der Machtverhältnisse zu Lasten des mittelständischen Unternehmens durchgesetzt werden –, benötigen wir dieses Gesetz.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass der Mittelständler in einer vertretbaren Zeit von seinen Schuldnern die entsprechende Zahlung erhält. Lassen Sie mich an dieser Stelle meine Berufserfahrung einbringen, da die Sparkassen die traditionellen Finanzpartner des Mittelstandes sind. Wie oft erleben wir, dass – und da muss man vor allem an der öffentlichen Hand immer wieder Kritik üben – durch sehr lange Zahlungsziele oder langen Zahlungsverzug das kleine und mittlere Unternehmen in Liquiditätsschwierig­keiten kommt! Das kann mitunter zu einer Existenzfrage werden, oder sie müssen sich sehr teuer zwischenfinanzieren.

Mit diesem Gesetz können wir das zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen künftig ausschließen. Das ist doch von immenser Bedeutung, wenn man sich die Rolle des Mittelstandes in Österreich vor Augen führt. Ich rufe das auch dem BZÖ in Erin­nerung.

Rund 307 000 beziehungsweise 99,7 Prozent der Unternehmen zählen zu den KMUs. Diese Unternehmen beschäftigen über 2 Millionen Menschen – oder, anders gesagt, mehr als zwei Drittel der unselbständigen Erwerbstätigen – und sichern somit sieben von zehn Arbeitsplätzen. Dabei erwirtschafteten die KMUs im Jahr 2010 63 Prozent der Umsatzerlöse und rund 58 Prozent der Bruttowertschöpfung der marktorientierten Wirtschaft.

Für diese Unternehmensgruppe beschließen wir heute dieses Gesetz. Ich halte das für notwendig, richtig und wichtig und bitte daher um breite Zustimmung – und das BZÖ bitte ich noch einmal um Überlegung und ein In-sich-Gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Scheibner ist dran!) – Sie haben wahrscheinlich eine alte Rednerliste. (Abg. Dr. Matznetter: Nein, er ist nicht da, der Scheibner!)

 


20.39.31

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich hätte gehofft, dass Kollege Scheibner dazu sprechen würde, weil er wahrscheinlich die Ausführungen des Herrn Kollegen Grosz richtig­gestellt hätte. Tatsächlich wurde mit dem Zahlungsdienstegesetz – das wir hier vor über einem Jahr beschlossen haben – die Wertstellung binnen eines Tages an die Banken verbindlich geregelt.

Ergänzend zu den Ausführungen des Kollegen Ikrath darf ich sagen: Natürlich ist es im Sinne der KMUs, dass zeitgerecht bezahlt wird und dass daher der Zahlungseingang berechnet werden muss und dieser der relevante Stichtag für die Überweisungen ist. Das heißt, dass jeder, der eine Überweisung durchführt, diese Zahlungszeit und die Wertstellungszeit mit berücksichtigen muss.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite