Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 231

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ist daher wichtig, dass die österreichischen Unternehmen in ihrer Exporttätigkeit auch durch das nationale Zivilrecht geschützt werden.

Hohes Haus! Die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr haben wir weiters zum Anlass genommen, die von Herrn Abgeord­netem Steinhauser bereits angesprochene Entscheidung des Europäischen Gerichts­hofes auch umzusetzen. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat sich auf die Rechtzeitigkeit von Überweisungen bezogen, und durch diese Entscheidung ist es auch zu einer ungewissen Rechtslage betreffend die Geldschuld gekommen. Und diese ungewisse Rechtslage wollen wir nun klären. Das heißt: Dabei geht es in Wahrheit um eine sehr, sehr praktische Frage, nämlich um die Frage, wann der geschuldete Betrag überwiesen werden muss. Der Europäische Gerichtshof hat dazu die Auffassung vertreten, dass die Geldschuld im Zeitpunkt der Fälligkeit schon auf dem Konto des Gläubigers sein muss.

Diese Judikatur des Europäischen Gerichtshofes setzen wir nun mit einem neuen § 907a ABGB um. Zugleich haben wir aber auch Maßnahmen vorgesehen, die unan­gemessene Nachteile für die Bevölkerung vermeiden. Im Miet- und Wohnrecht genügt es, wenn die Zahlung am Fünften des Monats auf dem Konto wertgestellt wird. Im Verbrauchergeschäft ist eine Überweisung auch dann rechtzeitig, wenn sie am Tag der Fälligkeit in Auftrag gegeben wird. Das heißt, diese Begleitmaßnahmen sorgen dafür, dass eine an sich sinnvolle Regelung, nämlich die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vorzeitigen Zahlung und Überweisung, nicht das eingelebte und sozusagen tradierte Zahlungsverhalten der Bevölkerung durcheinanderbringt.

Es freut mich, dass diese Regierungsvorlage doch auf sehr breite Zustimmung stößt. Ich danke Ihnen dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.41

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin Dr. Karl hat schon sehr klar ausgeführt, worum es hier geht. Zusammengefasst: Das vorliegende Zahlungsverzugsgesetz, das die Richtlinien der EU zur Bekämpfung von Zahlungs­verzug im Geschäftsverkehr umsetzt und auch Änderungen im Mietrechtsge­setz und im Konsumentenschutzgesetz mit einschließt, enthält in seinem Kern Bestim­mungen mit praktischen Auswirkungen, die vor allem terminlich fixierte Zahlungen betreffen. Mit diesem neuen Gesetz soll gelingen, dass die Zahlungsmoral verbessert wird.

Dadurch soll auch die Wirtschaft gestärkt werden. Vor allem kleine und mittlere Unter­nehmen, die unsere Wirtschaft tragen, können es sich nicht leisten, sozusagen ewig auf ihr Geld zu warten. Vielleicht wird der eine oder andere Ausgleich oder Konkurs damit abgewendet.

Anzumerken ist auch noch, dass sich durch dieses Gesetz für die Verbraucher und Verbraucherinnen nichts ändert.

Ich hoffe, dass Sie alle dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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