Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 232

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20.55.04

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Es ist schade, dass Herr Kollege Grosz nicht mehr an dieser Debatte teilnimmt, denn sonst hätte er den Ausführungen des Kollegen Ikrath, des Kollegen Jarolim und auch meinen folgen können, nämlich dahin gehend, warum seine Argumentation, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, eigentlich ins Leere läuft:

Im Jahre 2009 haben wir unter anderem das Zahlungsdienstegesetz beschlossen, und demnach hat der Zahlungsdienstleister spätestens am Ende des nächsten Geschäfts­tages sicherzustellen, dass das Geld überwiesen wird.

Zudem haben wir im Zahlungsverzugsgesetz Sonderregelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher festgeschrieben. Insbesondere möchte ich da den § 6a KSchG erwähnen. Da geht es darum, wann die Geldschuld einer VerbraucherIn gegenüber einer UnternehmerIn durch Banküberweisung erfüllt wird. So soll es für die Rechtzeitig­keit ausreichen, dass die VerbraucherIn am Tag der Fälligkeit den Überweisungs­auftrag erteilt. Auch für Mieten gibt es eine Sonderregelung sowie auch bei den Ver­sicherungsprämien.

Insbesondere stellt dies ja einerseits eine Umsetzung des EuGH-Urteils Telekom dar, andererseits ist es auch eine Weiterentwicklung der bereits im Jahr 2002 entstandenen Richtlinie.

Ich denke, da das Körberlgeld für die Banken ja eh schon seit längerer Zeit wegfällt, stünde es dem BZÖ gut an, wenn es diesem Gesetzentwurf auch zustimmen würde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.57.06

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ja, sobald eine Leistung erbracht wird, muss sie bezahlt werden. Ich glaube, das ist klar. Österreichs Unternehmer gehen ja hier mit sehr gutem Beispiel voran, sie begleichen ihre Außenstände nach durchschnittlich 31 Tagen. Und wenn man sich da die Europa-Statistik anschaut, dann sieht man, dass die österreichischen Unternehmer immer wieder auf dem zweiten Platz sind. Überholt wurden wir jetzt nur von Finnland, aber wir liegen vor Norwegen. Ich denke, die Zahlungsdisziplin unserer österreichischen Unternehmer ist vorbildhaft.

Trotz der im internationalen Vergleich hohen Abgabenquote von 44 Prozent sind unsere Unternehmer bereit, immer ihre Leistungen finanziell zu erbringen – im Gegen­satz zur öffentlichen Hand, denn die öffentliche Hand zahlt erst nach 42 Tagen. Ich denke, daran sieht man, dass die österreichischen Unternehmer hier wirklich nach­weislich vorbildhaft agieren.

Die „trend“-Umfrage hat ergeben, dass sich mit plus vier Tagen im Vergleich zum Vorjahr die Zahlungsmoral des Staates weiter verschlechtert hat. Auch deshalb kommt dieses Gesetz, glaube ich, goldrichtig. Wir haben hier die zwei Bereiche erfasst: einer­seits den Zahlungsverkehr zwischen den Unternehmen und andererseits die Zah­lungsmoral der öffentlichen Hand, die hier forciert wird.

Also: Das Gesetz kommt zum richtigen Zeitpunkt, und wir haben die richtigen Maß­nahmen gesetzt. Darüber freue ich mich und ersuche alle Parteien, dem zuzustim­men. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.58

 


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