Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 265

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

weiter vorantreiben wird, damit diese angenommenen Empfehlungen umgesetzt wer­den. Insofern ist bei dem Antrag nicht ganz verständlich, warum man das extra beantragen muss, dass die angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden sollen.

In diesem Zusammenhang zwei wichtige Punkte: Das Innenministerium hat es bis jetzt nicht geschafft, unter Einberufung von Menschenrechts-NGOs an der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen zu arbeiten. Vielleicht war dieser Antrag dazu gedacht, das Innenministerium ein bisschen in Bewegung zu setzen. Sollte das der Fall sein, begrüßen wir das.

Zweitens ist eine der angenommenen Empfehlungen, weitere Maßnahmen zur Bekämp­fung aller Formen von Diskriminierung umzusetzen. Das würde bedeuten, dass im Gleichbehandlungsgesetz alle Diskriminierungstatbestände Berücksichtigung finden und dass Betroffene aller Formen von Diskriminierung den gleichen Schutz bekommen – Stichwort: homosexuelle Menschen. Genau dieses Vorhaben wurde aber aus der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wieder herausgestrichen. Auch da gehen wir davon aus, dass, wenn dieser Antrag jetzt mehrheitlich angenommen wird, an der Umsetzung dieser Empfehlung weitergearbeitet oder überhaupt gearbeitet werden wird. In diesem Sinne: volle Unterstützung auch für diesen Antrag von uns. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


22.54.01

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Ja, es geht um die Menschenrechte und um diesen Menschenrechtsaus­schuss, den wir gehabt haben. Da wird, glaube ich, wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen. Nehmen wir nur meinen Antrag bezüglich der Beneš-Dekrete her, von uns schon des Öfteren eingebracht. Der wurde wieder einmal vertagt. Da wird eines der größten Beispiele von Unrecht, die es jemals in Europa gegeben hat, wirklich negiert. Man muss wissen, dass diese Beneš-Dekrete heute noch rechtskräftig sind. Das ist auch der Hauptstreitpunkt zwischen allen Vertriebenenverbänden in Österreich, in Deutschland, in der Slowakei und Tschechien. Und wir negieren das auch noch heute!

Ich glaube, mit der Tatsache, dass man in diesem Menschenrechtsausschuss diesen Entschließungsantrag wieder vertagt hat, haben wir uns von allen Menschenrechten verabschiedet und haben kein Recht mehr, da über Menschenrechte zu reden.

Herr Staatssekretär, ist es heute, im 21. Jahrhundert, noch notwendig, dass man Mord, Folter, Vertreibung amnestiert, dass man da Regierungen deckt, dass man nicht bereit ist, dieses Unheil anzuerkennen?! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Staatssekretär, ich habe Ihnen auch bereits im Ausschuss berichtet, dass ich eine 89-jährige Frau im Bezirk Kitzbühel kenne. Diese Frau war bei der Vertreibung 14 Jahre alt. Ihre Zwillingsschwester ist auf der Flucht verhungert; die Mutter wurde mit einer Schaufel erschlagen.

Diese Dame ist jetzt 89 Jahre und sagt: Herr Abgeordneter, ich will kein Geld! Es geht mir nicht um Geld. Es geht mir nicht um Wiedergutmachung. – Nebenbei bemerkt: Die haben auch einen Landwirtschaftsbetrieb mit 300 Hektar besessen. – Es geht uns nicht um Geld. Es geht uns nicht um eine Rückgabe. Es geht uns einzig und allein um die Anerkennung, dass dieses Unrecht endlich beendet wird!

Herr Staatssekretär, in meinem Antrag steht eigentlich nichts anderes drinnen, als dass ich Sie auch bitte, dass Sie dem Ausschuss, dem Parlament über die Ergebnisse der Historikerkommission Bericht erstatten. Aber auch das verweigern Sie! Mit dieser Ihrer


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite