Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 282

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23.53.05

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt ist die Bürgerinitiative 32/BI „Stoppt Sex-Handel mit Kin­dern & Jugendlichen“ – eine Initiative, die der Regierung ins offene Messer läuft, weil ja dazu bereits eine Task Force errichtet wurde, weil es dazu ja bereits einen Nationalen Aktionsplan gibt.

Diese Bürgerinitiative haben wir auch auf breitester Ebene hier im Hohen Haus mitge­tragen. Wir haben sechs Bundesministerien zu diesem Thema befragt und um Stel­lung­nahmen gebeten, haben im Petitionsausschuss ein Hearing abgehalten und haben dieses Thema auch noch im Menschenrechtsausschuss behandelt.

Grundlage für diese Bürgerinitiative ist eine Medienkampagne eines Online-Beauty­produkte-Versandhandels, der immerhin 55 000 Unterschriften in Österreich und sieben Millionen Unterschriften in 20 Ländern gesammelt hat, und zwar im Zeitraum von 2009 bis 2012. Dabei hat er 70 000 € zugunsten dieser Aktion erwirtschaftet. Wie hoch der Umsatz des Versandhandels im gleichen Zeitraum für diese Kampagne war, das steht leider nicht drinnen.

Was hat jetzt die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan für Ergebnisse? – Das BMI hat bekannt gegeben, dass es im Zeitraum von 06/2010 bis 09/2011 vier Schulungen zu diesem Thema abgehalten hat. Es wurde eine bundesweite polizeiliche Menschenhandelshotline eingerichtet, die übrigens sehr kompliziert ist. – Ich habe es dreimal gelesen, ich könnte es hier nicht auswendig zitieren.

Das Bundesministerium für Äußeres unterstützt die Kampagne von ECPAT natürlich, verkauft Handcremen – ich weiß nicht, ob es Aufgabe eines Ministeriums ist, den Verkauf von Handcremen zu unterstützen – und unterstützt mit Vorträgen und Presse­konferenzen die Botschafterin Tichy-Fisslberger als nationale Regierungskoordinatorin.

Das Bundesministerium für Justiz hat im Jahr 2011 das Seminar „Aktiv gegen Men­schenhandel“ für Staatsanwälte und Richter abgehalten und finanziert den Opfer-Notruf des „Weissen Ringes“ mit. – Damit haben wir schon die zweite Hotline.

Das Arbeitsministerium sagt, es habe den Zugang zum Arbeitsmarkt für Opfer und Zeuginnen erleichtert. – Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen.

Das Bundesministerium für Frauen hat die Finanzierung einer Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, für weibliche Jugendliche ab 16 Jahren unterstützt und eingerichtet. – Die dritte Hotline.

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat gesagt, es finanziert Broschüren und Folder, hat eine eigene Webseite Gewaltinfo.at, führt Informationsveranstaltungen an Schulen für Lehrer durch und macht Folder und Roll-Ups. Und es gibt eine Meldeadresse für Kindersextourismus. – Die vierte Hotline.

Das heißt, sechs Ministerien betreiben als Ergebnis eines Nationalen Aktionsplanes mehrere Webseiten und vier verschiedene Hotlines zum selben Thema. Ich weiß nicht, ob das wirklich sinnvoll ist. Es gibt doch einen ganz klaren Notruf der Polizei, die Nummer 133. Und da gab es schon ein Problem: Als ein Junge aus Perchtoldsdorf angerufen hat und leider am Wiener Notruf hängengeblieben ist, hat man ihm einfach erklärt, man sei nicht zuständig.

Also bei jeder weiteren Hotline, die man einrichtet, bei jeder weiteren Nummer, die man einrichtet, besteht die Gefahr, dass dort jemand abhebt, der den eingehenden Anruf nicht versteht. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass es, wenn ein rumänisches Mädchen, das nach Österreich geschleppt wird, anruft und sich nicht auf Deutsch unterhalten kann, Schwierigkeiten bei der Verständigung auf der einen Seite geben wird. Auf der anderen Seite ist es fraglich, ob sich die jeweilige Hotline zuständig fühlt


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