Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 55

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nicht gelungen, auf europäischer Ebene klare Spielregeln zu entwickeln, damit das Geld nicht mehr verspekuliert wird und auch kein Zugriff auf die Spareinlagen der Sparerinnen und Sparer erfolgen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch eine perfide Ausrede der Europapolitiker, wenn sie sagen, die Einlagensicherung bestehe nach wie vor, mit 100 000 €. – Wenn keine Bank in Konkurs gehen kann und in Konkurs gehen darf, dann wird die Einlagensicherung mit den 100 000 € niemals schlagend. Dann ge­schieht nämlich das, was jetzt in Zypern droht (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): dass man auf die Spareinlagen der Sparerinnen und Sparer zugreift. – Und das wollen wir nicht!

Daher wollen wir auch, dass hier in Österreich die Spareinlagen, das Sparguthaben der Sparerinnen und Sparer verfassungsrechtlich geschützt werden! (Beifall beim BZÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


10.49.37

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Der Anlass für die Debatte über das Spekulationsverbot waren die Spekulationsgeschäfte des Landes Salzburg. Salzburg war nicht die erste Gebietskörperschaft, die riskante Spekulationsgeschäfte betrieben hat, sondern hat sich eingereiht in eine unerfreulich lange Reihe von Spekulationen der öffentlichen Hand, ob das jetzt Kärnten mit der Hypo ist, oder Tirol, Niederösterreich (Abg. Ursula Haubner: Linz zum Beispiel! Linz! Linz! – Ruf bei der ÖVP: Wien! Die Stadt Wien! – Zwischenruf des Abg. Hörl), oder auch auf Bundes­ebene mit der OeBFA, mit den Spekulationsverlusten auf Bundesebene; es gibt da eine unrühmliche Reihe.

Es gibt aber drei wesentliche Unterschiede zwischen Salzburg und zum Beispiel Niederösterreich oder den anderen Erwähnten. Der erste ist: Es hat politische Konse­quenzen gegeben, der zuständige Landesrat ist zurückgetreten. – Erster Unterschied.

Zweiter Unterschied: Es gibt vollkommene Transparenz und Aufklärung. Es ist genau auf den Tisch gelegt worden – ganz genau –, welche Geschäfte es gibt, wann diese abgeschlossen worden sind, das Risiko dahinter, und so weiter. (Abg. Dr. Moser: Bei den  wissen Sie es bis heute nicht!) Das heißt, zweiter großer Unterschied: Transparenz und Aufklärung.

Der dritte große Unterschied ist: Unter dem Strich sind in Salzburg noch keine Verluste eingetreten – bis heute; man kann über die Zukunft nichts sagen. Aber das ist auch ein Unterschied, denn in Niederösterreich und so weiter sind ja teilweise Milliardenverluste realisiert worden. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Es gibt also drei große Unterschiede zwischen Salzburg und den anderen Spekula­tionsskandalen.

Der vierte große Unterschied gilt heute leider noch immer nicht, nämlich dass es als Ergebnis dessen in der Verfassung ein Spekulationsverbot geben soll. Von der SPÖ wurde das das erste Mal im Jahr 2009 oder 2010 gefordert. Aufgrund der OeBFA-Verluste haben wir bereits damals diesen Vorschlag gemacht, leider haben das alle anderen Parteien nicht so gesehen. In der Zwischenzeit ist es so, dass es – jedenfalls was den Spekulationsteil betrifft – Einhelligkeit hier im Haus gibt, dass ein Spekula­tions­verbot in die Verfassung gehört, und meines Wissens sind wir uns – fast alle Fraktionen – ja inhaltlich einig, wie das lauten soll.

 


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