Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 57

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Polizei, Staatsanwaltschaft, Exekutor spielen, wie Sie das immer wieder tun. Sie haben entweder auf dem Boden des Rechtsstaates zu stehen oder nicht. Sie sagen heute hier – unter dem Schutz der Immunität, hinter diesem Pult – Ungeheuerlichkeiten (Zwischenruf des Abg. Brosz), und dafür sollten Sie sich schämen! Sagen Sie es in der Öffentlichkeit, dann stehen Sie vor Gericht und werden dafür verurteilt! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Was war die Antwort der Vertreter der Justizwache in der Josefstadt? – Dass im Jahr 2009 aufgrund dieser ungeheuerlichen Denunzierungen der Personalvertreter Christian Lausch die absolute Mehrheit erhalten hat! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist die demokratische Antwort auf solche ungeheuerlichen, miesen und schäbigen Denunzie­rungen, die Sie im Zusammenspiel mit dem grünen „Falter“ immer wieder neu zu erfinden versuchen, obwohl es rechtsstaatlich abgeklärt ist. (Zwischenrufe der Abge­ord­neten Krainer und Dr. Matznetter. – Ruf bei den Grünen: Alles in Butter !)

Ich komme zum Thema: Was heute zum Thema der Einwendungsdebatte gesagt wurde, ist in vielen Teilen richtig. Warum sperrt sich diese Regierung, diesen Punkt heute auf die Tagesordnung zu setzen? – Das wäre nämlich vernünftig, um ihn dann in den Ausschuss zurückzuverweisen, um dort mit Verfassungsexperten genau jene Kritikpunkte, die wir auch haben, zu besprechen und dafür Sorge zu tragen, dass es diese Rechtssicherheit auch gibt.

Ich stehe nicht an, zu sagen, dass die verfassungsgesetzlichen Bereiche, die verhan­delt worden sind, in vielen Teilen inhaltlich gut und richtig sind. Es gibt aber darüber hinaus einen Entschließungsantrag, der erst nach der nächsten Nationalratswahl überhaupt in Gang gesetzt werden soll, sprich: wenn die Wahl vorbei und eine neue Regierung im Amt ist. Wir haben schon viele ähnliche Entwicklungen erlebt und wissen, was das bedeutet, nämlich ein Begräbnis erster Klasse. Da sind Kann- und Muss-Bestimmungen nicht genau definiert – alle auf „kann“ und nichts auf „muss“ –, Artikel-15a-Vereinbarungen werden offengehalten, wodurch man den Landeshaupt­leuten wieder die Gelegenheit bietet, letztlich zu blockieren, wie wir das beim Jugend­schutz erlebt haben, wenn dann ein Bundesland hergeht und sagt: Nein, das gefällt uns nicht.

Das sind nicht die nachhaltigen Spekulationsverbotsgesetze, die wir haben wollen, wo dann ganz wesentliche Bereiche fehlen. Und wenn Herr Kopf dann von diesem Pult aus sagt, die Zusage der FPÖ habe es gegeben, dann sage ich: Herr Kopf, es ist unverschämt, wenn Sie hier die Unwahrheit sagen! Hätte es die Zusage gegeben, hätte es in der Präsidiale den Beschluss gegeben, heute den Punkt auf die Tages­ordnung zu setzen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höfinger.)

Sie wissen, wie die Usance des Parlaments ist: Gibt es eine Zusage der Fraktionen, dann setzt man sich in der Präsidiale zusammen, und dann wird auf Basis der Mehrheiten auch die Tagesordnung festgelegt. (Abg. Kopf: Peinlich! Peinlich!) Hätte es diese Zusage der Freiheitlichen Partei gegeben  (Abg. Kopf: Lautstärke ersetzt nicht die Wahrheit!) Sie haben es bis gestern nicht der Mühe wert gefunden, mit mir als Klubobmann Kontakt aufzunehmen und zu verhandeln. Wenn Sie merken, dass man nicht hüpft, weil die ÖVP einfach vorgibt, was zu geschehen hat, na dann kommen auf einmal die Telefonate.

Ich sage Ihnen klar und deutlich: Sie sind hauptverantwortlich dafür, dass bis heute nicht sichergestellt ist, dass mit Wasser nicht spekuliert werden darf (Beifall bei der FPÖ – Abg. Amon:  Applaus!), dass mit österreichischem Wasser Privatisierung nicht stattfinden darf. Genau das blockieren Sie nämlich. Wir fordern, das in der Ver­fassung endlich als Recht und Schutz des Eigentums der österreichischen Bevölke-


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