Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 208

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19.15.34

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Kollege Pendl, es ist leider nicht so. Das war jetzt ein Beispiel, das eher nach hinten losgeht. Sie haben jetzt gesagt, wir müssen die Fremdenrechtsgesetze nicht zusammenführen, weil es ja bei anderen Geschichten auch klare Kompetenzen gibt. Der Polizist weiß: Wenn es Verstöße gegen das Waffengesetz gibt, schaut er beim Waffenrecht nach, bei Sprengmitteln beim Sprengmittelgesetz, bei Suchtgift beim Suchtgiftgesetz – wobei es da schon etwas komplizierter ist.

Beim Fremdenrecht, Herr Kollege Pendl, ist das eben nicht so. Da ist das nicht so, son­dern der zuständige Beamte muss, bevor er überhaupt irgendein Verfahren einleitet, drei Gesetzeswerke durchstöbern und dann entscheiden, welches der drei er heran­zieht, um zu wissen, welches Verfahren er überhaupt eröffnet. Das ist das, wo wir meinen, es liegt im Argen. Da hat Kollegin Korun völlig recht. Das sagen ja nicht nur wir oder die Grünen, das müssen Sie ja auch sehen, Kollege Pendl. Die Bundes­arbeiterkammer sagt es, die Verbände, die Hilfseinrichtungen, sogar die Fremden­polizei selbst gibt schon w.o. und sagt: Erstens waren wir bei den Reformen nie dabei, werden fast nie eingebunden, und zweitens übersteigt das schlicht und ergreifend die Machbarkeit!

Ich gebe schon zu, es wurden ein paar Strukturen bereinigt, aber das Gesetz an und für sich nicht. Wir haben noch immer so viele unterschiedliche Gesetzeslagen – Niederlassungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz, alles, was es da noch gibt, Asylgesetz et cetera –, und das ist wieder eine vertane Chance, die ich heute sehe.

Die Fremdenrechtsgesetze werden jedes halbe Jahr diskutiert. Jedes halbe Jahr gibt es irgendeine Novelle, meistens Flickwerk, so wie heute wieder. Es gibt dann ein paar Anpassungen, wo Kollege Kößl seinen großen Auftritt, seinen Jahresauftritt hat. Er stellt sich hier ans Rednerpult und darf lange Gesetze vorlesen, da ist er wichtig. Da darf er einen Abänderungsantrag, den zwar kein Mensch inklusive ihm selbst versteht, vorlesen, dann geht er zurück, es wird geklatscht, und zu Hause erzählt er, er hat einen großen Auftritt gehabt.

Aber was uns fehlt, ist nicht, dass Kollege Kößl einen Abänderungsantrag in epischer Breite vorlesen kann, sondern dass wir endlich einmal eine umfassende Gesetzes­novelle diskutieren, mit der wir all diese Gesetzesmaterien zu einem einheitlichen Fremdenrecht in einem Guss zusammenführen und damit die Verfahren noch mehr beschleunigen und noch mehr Rechtssicherheit bieten. Das wäre das, was wir uns wünschen. (Beifall beim BZÖ.)

Mehr ist zu diesem heutigen Flickwerk auch nicht zu sagen. Nur ein Zitat: Da gibt es die Agenda Asyl – das sind nicht alles Parteigänger von uns, sondern ganz im Gegenteil –, die in der Begutachtung sagt: Es „entsteht eine unüberschaubare Fülle an gesetzlichen Verweisen und novellierten Bestimmungen, die eine effektive Überprü­fung kaum ermöglichen und im Sinne der Rechtssicherheit und eines transparenten Gesetzgebungsprozesses schwer bedenklich erscheinen“.

Sie wissen, aus welchen Organisationen sich die Agenda Asyl zusammensetzt, das brauche ich jetzt nicht zu zitieren.

Das heißt, das gefällt uns nicht, und wir würden Sie von der Regierung wirklich drin­gend ersuchen – es geht sich ohnehin nicht mehr aus, das wird dann die Aufgabe der nächsten Regierung sein –, dieses Fremdenrecht so zu gestalten, dass es tatsächlich eines ist, das auch anwendbar ist.

 


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