Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 215

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19.40.58

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie fast jede Fremdenrechtsdebatte ist auch die heutige Debatte verlaufen. Auf der einen Seite sind die Gesetze, die beschlossen werden, zu milde, auf der anderen Seite sind die Gesetze, die wir beschließen werden, zu streng.

Wir versuchen einfach, nicht bei jeder Debatte sofort über die Illegalität und über die Kriminalität zu reden. Wir möchten mit unseren Gesetzen aber auch nicht die Grenzen für alle Menschen öffnen, sondern wir möchten Regelwerke schaffen, die einen geregelten Zuzug auf der einen Seite gewährleisten und auf der anderen Seite dafür sorgen, dass jene Menschen, die Asyl brauchen, die Asyl erhalten sollen, auch tatsächlich bei uns Schutz erhalten.

Ich denke, das sollen diese Menschen schnell erhalten, das sollen sie auch transparent erhalten, weil ich, Frau Kollegin Korun, auch finde, dass vor allem das menschlich ist, wenn Menschen, die zu uns kommen, rasch wissen, ob sie auch bei uns bleiben können. Ich schätze Ihr Engagement im Fremdenrecht und im Asylrecht wirklich außer­ordentlich, ich finde nur manchmal, dass Ihre Debattenbeiträge auch nicht dazu beitragen, den Menschen einen sachlichen, reellen Zugang zu diesem Thema zu geben. Sie haben auch heute wieder für mich mit manchen Halbwahrheiten gearbeitet. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Man hat beinahe den Eindruck, dass Sie vielleicht die letzte Gesetzesnovelle nicht im vollen Umfang gelesen haben, denn die Abänderungsanträge, die eingebracht worden sind, haben zum Beispiel genau in diesem Bereich mit den Mitwirkungspflichten für unbegleitete Minderjährige tatsächlich eine Verbesserung geschaffen. Kollegin Lueger hat darauf hingewiesen, dieses Umkehrrecht vom Recht auf die Pflicht ist jetzt wieder so geregelt – sogar im Asylgesetz geregelt –, dass es sehr wohl so ist, dass die EU-Richtlinie umgesetzt wird.

Ich möchte mich da bei Frau Ministerin Mikl-Leitner bedanken, denn wir haben nach dem Ausschuss gesprochen, und es wurde tatsächlich jetzt auch noch geändert.

Genauso haben Sie, Frau Kollegin Korun, in Ihrem Beitrag, gesagt, dass bei den Grenz­kontrollen die Abstriche von biometrischen Daten gemacht werden. – Auch das wissen Sie, dass es einen Abänderungsantrag gibt, der ganz klar und deutlich regelt, dass Fingerabdrücke auch nur bei begründetem Zweifel an der Identität verglichen werden und dass der erlaubte Abgleich von biometrischen Daten nicht für die DNA gilt. Das ist im Abänderungsantrag ganz klar festgelegt.

Sie, Frau Kollegin Korun, haben in Ihrem Debattenbeitrag, aus meiner Sicht zumindest, diese Verbesserungen nicht berücksichtigt, und ich finde, dass auch so bei der Bevölkerung Ängste geschürt werden. Das ist der eine Punkt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Der zweite Punkt: Kollege Westenthaler ist leider im Moment nicht da, aber er hat sich gewundert, warum denn die Rot-Weiß-Rot-Karte nicht der große Erfolg geworden ist, dass statt den prognostizierten 8 000 Menschen scheinbar nur 1 800 Menschen zu uns gekommen sind.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte das jetzt wirklich einmal sagen: Wenn in Österreich zum Teil ein Klima geschaffen wird, in dem sich Fremde nicht so wohlfühlen oder in dem Fremde nicht so gern zu uns kommen, weil man doch manch­mal den Eindruck haben kann – vor allem von den freiheitlichen Kollegen –, dass Fremde überhaupt nicht willkommen sind bei uns, warum sollen dann Fremde zu uns kommen? – Dann werden auch keine hoch qualifizierten Menschen kommen.

 


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