Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 228

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aber uns ist diese Regelung doch etwas zu weitgehend, weil sie sich auf alle Bescheide bezieht. Wir sind da ein wenig in Zweifel, weil es eben auch Fälle geben kann, in denen eine aufschiebende Wirkung durchaus Sinn machen kann. Aus diesen Überlegungen heraus werden wir gegen dieses Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpas­sungs­gesetz stimmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

20.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Windisch. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.26.31

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde eine intensiv verhandelte und lange eingeforderte Weichenstellung vorgenommen. Die Zweistufigkeit, das zweistufige System wurde eingeführt. Damit wurde das System schlanker, ein Bürokratieabbau ist zu erhoffen und tritt ein. (Abg. Mayerhofer: Zu erhoffen!)

Nun soll diese Zweistufigkeit verwaltungsverfahrensmäßig auch auf das Themenfeld Finanzministerium und Finanzmarktaufsichtsbehörde ausgedehnt werden. Es geht um die sukzessive Anpassung von rund hundert Materiengesetzen, damit dieses ambi­tionierte Ziel des Inkrafttretens dieser Gerichtsbarkeits-Novelle per 1. Jänner 2014 überhaupt eintreten und gewahrt bleiben kann. Eine rasche Umstellung vom alten System zum neuen ist dabei zu gewährleisten.

Es ist lobend zu erwähnen, dass der Aktenrückstau, den es ja immer gibt, durch viele Jahre hindurch jetzt regelmäßig abgebaut werden konnte. So wurden zum Beispiel im Jahr 2011 an den Verwaltungsgerichtshof insgesamt 4 600 Beschwerdefälle einge­reicht, gleichzeitig wurden jedoch 6 250 Fälle erledigt.

Bei dem nun zu beschließenden Gesetz, dem Anpassungsgesetz – BMF, geht es natürlich auch um den Finanzplatz Österreich. Das Finanzplatzthema hat ja eine ganz besondere Bedeutung – wir haben heute schon viel darüber diskutiert –, und die finanzpolitischen Ereignisse der letzten Zeit zwingen uns dazu, die Dinge ernst zu nehmen. Das Vertrauen ist, wie schon zitiert worden ist, natürlich zu sichern, es ist zu stärken.

Hierfür ist ein probates Mittel eine effektive Aufsicht auch der Finanzmarktaufsicht. Ich glaube, ein stabiles, ein integres, ein wettbewerbsfähiges Finanzsystem ist der beste Garant und die Basis dafür, dass wir eine florierende Wirtschaft haben, dass wir nachhaltige Beschäftigung haben und dass daraus letztendlich wiederum ein ge­sicherter Wohlstand resultiert. Die Kontrolle der Banken, der Versicherungen, der Pensionskassen, der Investmentfonds und des Wertpapierhandels durch die FMA ist mit effektiven, probaten Instrumenten abzusichern.

Die Anforderungen an die Finanzmarktaufsicht steigen ja stetig durch die Globa­lisierung der Finanzwelt und auch durch immer komplexere Finanzprodukte. Zum Ersten müssen auf den volatilen Märkten der heutigen Finanzwelt Eingriffe rasch und effektiv bewerkstelligt werden können, zum Beispiel die Bestellung eines Regierungs­kommissärs durch die FMA, der Entzug von Konzessionen, die Untersagung der Geschäftsleitung oder von Gewinn- oder Kapitalentnahmen. Gleichzeitig müssen aber zum Zweiten auch europarechtliche Vorgaben eingehalten werden, europarechtliche Verordnungen mit und ohne Gesetzescharakter, die von der FMA zu vollziehen sind.

Diese europäischen Regulierungsziele dürfen nicht durch nationale Verfahrensrechte verzögert oder behindert werden. Ich glaube, die Lehren gerade aus der Vergangen-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite