Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 231

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rufe beim BZÖ.) Das zeigt schon deutlich auf, wie ernst Sie zu nehmen sind, sehr geehrte Damen und Herren vom BZÖ! (Abg. Mag. Widmann: Bei Ihnen hat auch ...!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren hier heute über das Verwal­tungs­gerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Finanzen. Es ist ja bereits erwähnt worden: Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verfassungsrechtlich veran­kert worden, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Einführung zum Jahr 2014 einfachgesetzlich vorbereitet.

Es ist schon von meinen Vorrednern gesagt worden, dass künftig auch gegen die Bescheide der FMA das Verwaltungsgericht des Bundes mit Beschwerde angerufen werden kann. Kollege Rossmann hat auch darauf hingewiesen, wie wichtig es an und für sich ist, dass hier keine aufschiebende Wirkung zum Tragen kommt. Zugleich haben Sie das allerdings auch als Begründung dafür genommen, warum die Grünen nicht zustimmen können. Ja, man kann sich eben nur für das eine oder für das andere entscheiden! Ich glaube, dass es ein richtiger und wesentlicher Schritt ist, dass damit vor allem auch zeitnahe Entscheidungen getroffen werden können, die eben sonst nicht vollzogen werden könnten.

Es wird damit des Weiteren eine Verordnungsermächtigung für Pauschalgebühren eingeführt. Wir haben im Finanzausschuss auch einen Antrag der Abgeordneten Stummvoll, Krainer beschlossen, welcher eine Änderung des Konsulargebühren­gesetzes, des Sanktionsgesetzes, des Devisengesetzes und des Nationalbank­gesetzes beinhaltet, die ebenfalls die erforderlichen Anpassungen hinsichtlich der Instanzen und der Inkrafttretensbestimmungen erfahren.

Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei den vorliegenden Gesetzen um die not­wendige Anpassung an die bereits beschlossene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle. Ich bin darüber verwundert, dass wir dazu keine breite Zustimmung in diesem Hause finden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.39.08

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben im Dezember der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle zugestimmt, und zwar aus dem Grund, dass es damals so ausgesehen hat, dass es zu Vereinfachungen kommen wird. Jetzt werden in allen Ressorts, sprich in allen Ministerien Änderungen in den Materiengesetzen vollzogen. Es ist natürlich auch nachvollziehbar, dass das notwendig ist.

Wie sich jetzt herausstellt – das hören wir von einigen beziehungsweise von vielen Beamten –, ist der Wegfall der Verwaltungsebenen sehr positiv oder wird er als sehr positiv bewertet. Was man jetzt natürlich noch nicht abschätzen kann, ist, ob es tat­sächlich Verkürzungen in den Verfahrenserledigungen gibt beziehungsweise ob es eben auch zu Verbesserungen kommen wird.

Es ist derzeit so, dass auf der einen Seite Behörden abgebaut, aber auf der anderen Seite Behörden wieder aufgebaut werden. Und das ist aus unserer Sicht nicht wirklich eine Reform, sondern nur eine Umverteilung. (Beifall beim Team Stronach.)

Es ist ein offenes Geheimnis, dass dieser Gesetzentwurf nach wie vor umstritten ist. Das „Modell 9+2“ klingt sehr gut, aber wenn bestehende Institutionen – und das habe ich schon gesagt  –, wie zum Beispiel auch die unabhängigen Verwaltungssenate,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite