Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Da immer wieder gesagt wird, warten wir, was die EU diesbezüglich verhandelt: Erstens wissen wir nicht, welches Gesetz da zustande käme. Wir können jetzt zumin­dest sagen, dass es auf vier verschiedenen Ebenen eine Besteuerung geben wird und dass da zusätzlich natürlich auch die Stiftungen in die Pflicht genommen werden, die nicht nach österreichischem Stiftungsrecht gegründet worden sind.

Dazu, dass da auch immer wieder von Steueramnestie, von einem Persilschein, der da ausgestellt wird, von einer Befreiung oder sonst etwas gesprochen wird: Ich glaube, auch die Strafamnestie hat in Österreich gute Tradition. Denn 1993, als wir die Kapital­ertragsteuer eingeführt haben, haben wir, als seinerzeit viele die Zinserträge in den Steuererklärungen nicht angegeben hatten, wodurch dem Staat sehr viele Steuer­einnahmen verloren gingen, weil er diese eben nicht bekam, für jene, die eine Selbst­anzeige gemacht haben, eine Strafamnestie gemacht.

Ich meine daher, dass es wesentlich besser ist, Steuerleistungen aus Schwarzgeldern zu bekommen, als gar nichts zu bekommen. Die Opposition ist vor dem Schweizer Abkommen hier der Frau Finanzministerin mit Spott und Hohn begegnet und hat gesagt, dass sie das Steuerabkommen mit der Schweiz nie zustande bringen wird – Herr Krainer hat heute gesagt, wir waren da Trittbrettfahrer, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Die Frau Finanzministerin und der Herr Staatssekretär haben da mit Beamten sehr lange und sehr intensiv verhandelt und haben ein gutes Ergebnis heimgebracht. Das gehört ganz einfach entsprechend gewürdigt.

Noch einmal zum Vorwurf Steuersünder: Jene Personen in unseren Reihen, die von Steuersündern finanziert werden, sollten sich einmal an der eigenen Nase nehmen und über die ungeheuerliche und moralisch ungeziemende Art und Weise nachdenken, die da Anwendung findet. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. – Bitte.

 


21.35.38

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Steuerabkommen mit Liechtenstein basiert auf jenem mit der Schweiz, wobei im gegenständlichen Fall auch Stiftungen mit einbezogen werden.

Die Hauptziele sind die Besteuerung von in Österreich hinterzogenen Einkünften. Da soll auch sichergestellt werden, dass die laufenden Einkünfte besteuert werden können.

Die Regelung soll ab 2014 wirksam sein. Erwartet werden 500 Millionen € einmalig beziehungsweise 20 Millionen jährlich.

Die Erledigung erfolgt entweder durch eine einmalige 30-prozentige Nachversteuerung beziehungsweise für laufende Erträge durch eine 25-prozentige Abgeltungssteuer, für Stiftungen durch Eingangssteuer und Zuwendungssteuer oder alternativ durch die Meldung der steuerlichen Daten in Österreich.

Das Abkommen ist zurzeit wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, auch die reichen Österreicher zur Mitfinanzierung unserer Gesellschaft zu zwingen. Natürlich wäre die Freiwilligkeit moralisch wertvoller, aber offensichtlich endet dann, wenn es um Geld geht, jede Moral. Es ist schade, dass wir derartige Abkommen schließen müssen.

Ich darf mich noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag beziehen, in dem es darum geht, die deutschen Renten für Österreicher nachzubesteuern. Ja, es ist ein Problem, wenn betroffene Personen im Jahr 2012 die Aufforderung bekommen, rück-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite