Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 251

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

21.47.44 12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2134 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2238 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2136 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Abän­derung des Zusatzprotokolls zum am 18. September 2009 unterzeichneten Proto­koll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2239 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2152 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zoll­sachen samt Anhang (2240 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


21.48.58

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte stehen, wie schon angesprochen, drei bilaterale Abkommen zur Abstimmung.

Mit der Republik Kosovo wird ein Abkommen geschlossen, welches die Rechtsgrund­lage für den grenzüberschreitenden Warenverkehr schafft und mit dem wir in weiterer Folge auch den Schmuggel – insbesondere mit Tabak, Alkohol und Drogen – zu unter­binden hoffen, wobei hiebei eine umfassende Zusammenarbeit mit den Zollverwaltun­gen angedacht ist und angestrebt wird.

Ähnliche Amtshilfeabkommen gibt es bereits mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der Republik Kosovo, und dementsprechend ist es auch ein Anliegen und liegt im Interesse der österreichischen Wirtschaft und der österreichischen Republik, auch dieses Abkommen zu schließen.

Tagesordnungspunkt 13 beschäftigt sich mit der Republik San Marino. Da ist eine Abänderung des Zusatzprotokolls des bestehenden Abkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen notwendig, wie das auch bei anderen bilateralen Abkommen der Fall ist. – Konkret geht es hiebei um die Weitergabe von Informationen, von Namen und Anschrift, der mit dem Zusatz erweitert wird: „soweit bekannt“.

 


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