Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 252

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ein ebensolches Doppelbesteuerungsabkommen, wie es hier jetzt im Fall von San Marino geändert wird, wird – basierend auf dem OECD-Standard sowie dem Muster­abkommen der Vereinten Nationen – erstmals mit der Republik Chile geschlossen.

Hiezu ist Folgendes zu sagen: Chile weist ein hohes Wirtschaftswachstum auf. Unter allen 34 OECD-Mitgliedstaaten weist es auch die höchste Zuwachsrate auf. Hin­sichtlich seiner Stellung als Exportmarkt stellt Chile neben Brasilien unseren zweitwich­tigsten Partner in Südamerika dar.

Das Doppelbesteuerungsabkommen unterstützt hiebei das Vorhaben, Chile sowohl als attraktiven Standort für Niederlassungen österreichischer Unternehmen zu positio­nieren, aber ebenso auch den Standort Österreich eben für Investitionen und für Unternehmen aus Chile zu attraktivieren.

Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind diese Abkommen zu begrüßen und daher auch die Bitte um eine breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


21.51.36

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Vorsitzende der österreichisch-lateinamerikanisch-karibi­schen parlamentarischen Freundschaftsgruppe. Diese ist relativ rege: Wir treffen uns etwa zweimal im Jahr mit den Botschafterinnen und Botschaftern, die in Wien akkre­ditiert sind, und tauschen uns zum Beispiel über Fragen von erneuerbarer Energie aus oder über die Frage, wie bilaterale Abkommen weiterentwickelt werden müssten oder betreffend Entwicklungszusammenarbeit.

Gestern hatten wir eine sehr intensive Debatte über die soziale Inklusion, die ja von sehr vielen lateinamerikanischen Staaten betrieben wird – und sehr aktiv betrieben wird. Spannend zu sehen war, dass es eigentlich alle anwesenden Länder ein bisschen anders machen, es ein bisschen anders angehen, unterschiedliche Zielgrup­pen bei ihren Programmen zur sozialen Inklusion haben – seien es Frauen, seien es Indigene, seien es Menschen, die vom Land in die Städte migrieren –, aber was allen Ländern immer – und das prägt auch fast jede Diskussion, die wir zusammen führen – gemein ist, ist, dass sich die Länder Lateinamerikas sehr dringend Wirtschafts­wachs­tum und dafür Investitionen, unter anderem von Europa und aus Österreich, wünschen.

Ich bin die Letzte, die glaubt, dass aufgrund von Wirtschaftswachstum wirklich Armut beseitigt werden kann, denn es kommt immer auf die Frage an, wie dann der Reichtum, der eventuell generiert wird, verteilt wird, aber trotz alledem wissen wir auch, dass österreichische Firmen nicht gerade die Mutigsten sind, wenn es darum geht, irgendwo im Ausland zu investieren, im Ausland Niederlassungen zu gründen oder im Ausland überhaupt wirtschaftlich aktiv zu sein – vor allem dann, wenn das Ausland weiter entfernt ist, wie das zum Beispiel bei Chile der Fall ist.

Mit diesem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, das uns heute vorliegt, wird es gelingen, etwas ganz Wichtiges zu schaffen, nämlich Rechtssicherheit in Steuerfragen. Wir schließen zum ersten Mal ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile ab, und völkerrechtlich spannend daran finde ich, dass wir nicht nur die OECD-Kriterien, was Transparenz und was Amtshilfe betrifft, verwirklichen werden, sondern auch zu einem der ersten Male Elemente des UNO-Musterabkommens zwischen Entwicklungsländern und schon entwickelten Ländern aufnehmen werden und zum Beispiel Besteuerungs­regelungen von dort übernehmen werden, was Betriebsstätten, Lizenzgebühren und selbständige Arbeit betrifft.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite