Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 14

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, gu­ten Morgen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedarfsorientierte Mindestsi­cherung ist zum Ersten sicher ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung, und zum Zweiten ist es wichtig, dass die Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Wir haben da aus unserer Sicht aber durchaus Handlungsbedarf. Die ÖVP steht auf dem Standpunkt, dass wir jenen Menschen helfen müssen, die Hilfe brauchen, sich aber nicht selbst helfen können. Wir sollten aber vermeiden, jene zu unterstützen, die sich selbst helfen könnten, aber nicht wollen.

Wenn wir uns die Zahlen in den einzelnen Bundesländern anschauen, dann stellen wir fest, dass dort unserer Meinung nach doch eine Schieflage bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung herrscht. Sicherlich kann man da den urbanen Bereich mit dem ländlichen Bereich nicht eins zu eins vergleichen, dennoch werfen die Zahlen einige Fragen auf.

Herr Bundesminister, meine Frage lautet daher:

186/M

„Wie viele Mindestsicherungsbezieher gibt es in den einzelnen Bundesländern, die in­nerhalb eines halben Jahres wieder eine nachhaltige Arbeit über der Geringfügig­keitsgrenze für mindestens drei Monate aufgenommen haben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Wöginger! Es gibt 31 854 Mindestsiche­rungsbezieher, die länger als drei Monate beschäftigt waren und sind, und derzeit haben wir 3 939 Mindestsicherungsbezieher, die in der Pipeline zu den drei Monaten sind.

Darüber hinaus darf ich Ihnen mitteilen: Zwei Drittel dieser Personen befinden sich in Wien, und das Bundesland mit dem zweithöchsten Beschäftigtenanteil ist Niederös­terreich, der Rest verteilt sich auf ganz Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wö­ginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Eine Problematik, die wir bei der Bedarfs­orientierten Mindestsicherung immer wieder aufzeigen, ist, dass die Sanktionen aus unserer Sicht zu wenig greifen. Selbst wenn das Arbeitsamt einen Sperrvermerk ver­gibt, weil jemand die Arbeit oder die Teilnahme an Aktivierung verweigert, geschieht in manchen Bundesländern gar nichts. Sanktionen wie die vorgesehene Kürzung der Mindestsicherung gibt es nicht, Sanktionen scheinen auch nirgends auf. In Wien wird die Mindestsicherung aus unserer Sicht zum Teil auch missbraucht, und es wird nichts dagegen getan.

Was, Herr Bundesminister, muss im Bereich der Mindestsicherung geändert werden, um aussagekräftige Zahlen zu bekommen und Missbrauch zuverlässig zu verhindern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Erstens ist das, was Sie hier fragen, Angelegenheit der Bundesländer.

Zweitens: Wir haben sehr wohl Kontrollen, wir haben keinen sogenannten laschen Voll­zug, denn sonst würde es zum Beispiel keine Migration von Mindestsicherungsbe­ziehern von Wien nach Niederösterreich geben. Mehr Mindestsicherungsbezieher zie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite