Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 20

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Bezüglich der Einkommensgrenze gibt es mit dem Innenressort einen entsprechenden Verhandlungszug. Ich möchte nur anmerken, dass wir derzeit eine Einkommensgrenze bei einem Nettobezug von 1 400 € haben, und ich möchte Akademikergruppen nicht unbedingt dahin gehend antworten müssen, dass wir sie mit Nettolöhnen von 1 200 € in den Arbeitsmarkt entsenden. Ich möchte versuchen, hier eine Mischung zu finden. Das verhandeln wir mit dem Innenressort.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 192/M des Herrn Abgeordneten Öllinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! In Kärnten wird hoffentlich gerade der Pflegeregress, den die Freiheitlichen dort eingeführt haben, abgeschafft, er ist nämlich abgewählt worden.

Das Problem ist allerdings beim Pflegeregress wie auch bei der Mindestsicherung, dass es in den Ländern sehr unterschiedliche Regelungen gibt.

Daher meine Frage:

192/M

„Das Sozialrecht ist in Feldern, in denen es Zuständigkeiten der Länder gibt (Bedarfs­orientierte Mindestsicherung, Pflege, ...), von Uneinheitlichkeit und Widersprüchlichkeit geprägt. – Welche Schritte werden Sie setzen, um zu einheitlichen, sinnvollen Rege­lungen in diesen Bereichen zu kommen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Sie wissen, dass die Sozialhilfe seit dem Jahr 1863 verländert ist. Seit dieser Zeitspanne hat sich einiges entwickelt.

Ich habe mich in den letzten vier Jahren bemüht, entsprechende Schritte zu setzen. Ich glaube, dass wir unter anderem mit dem Vollzug der Opferfürsorge, mit dem Vollzug des Pflegegeldes, mit der Artikel-15a-Vereinbarung Mindestsicherung, mit dem Pflege­geld-Reformgesetz und mit dem Pflegefonds sehr wohl Dinge in diese Richtung ent­wickeln konnten, dass wir uns vereinheitlichen.

Wir sind gerade dabei – das ist jetzt in Begutachtung und wird noch vor dem Sommer ins Hohe Haus kommen –, vor allem auch im Pflegefonds einige Standardisierungen, die wir in der Reformarbeitsgruppe Pflege vereinbart haben, weiter voranzutreiben.

Ansonsten kann ich nur sagen, ich lasse keine Gelegenheit aus, weitere Schritte der Harmonisierung vor allem der Standards entsprechend voranzutreiben, auch wissend, dass wir eine sehr föderale Struktur haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, Sie argumentieren mit einer angeblichen gesetzlichen Situation aus dem Jahr 1863. Das ist 150 Jahre her! Vor 150 Jahren soll angeblich die moderne Sozialpolitik in Österreich so geschaffen worden sein, wie sie jetzt ist?! Das können Sie mir nicht erzählen, und dazu gibt es auch in Ihrer Partei andere Positionen.

Nichtsdestotrotz, Herr Bundesminister, Sie haben in Sachen Sozialrecht, Sozialpolitik eine kräftige Stimme. – Warum setzen Sie Ihre kräftige Stimme und Ihre Position als Sozialminister nicht dafür ein, die Länder zu einer klaren und einheitlichen Position für die Zukunft zu bringen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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