Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 25

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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Ich muss jetzt etwas Unhöfliches tun, denn ich habe vergessen, Herrn Klub­obmann Bucher etwas zu sagen, nämlich: Wir haben überall einen Pensionssiche­rungsbeitrag eingeführt, bei den ÖBB 5,6 Prozent. Das heißt, all jene, die Sie hier ge­meint haben, zahlen von ihrer Pension einen entsprechenden zusätzlichen Beitrag. (Abg. Bucher: Steigen aber immer noch besser aus!)

Noch einmal: Das sind Auslaufmodelle. Punkt. Das gibt es in Zukunft alles nicht mehr, das wissen Sie so gut wie ich. (Abg. Binder-Maier: Erledigt!)

Zu Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Öllinger: Wir als Bundesregierung haben uns be­müht, mit dem Einmalversteuerungsangebot an die Pensionskassenbezieher eine ers­te Antwort zu geben. Es wird derzeit, soweit mir bekannt ist, im Finanzressort über eine Neugestaltung der Zukunftsvorsorge sehr intensiv verhandelt. Und sonst kann ich nur darauf verweisen, dass wir den Menschen immer sagen müssen, dass die Pen­sionskassen, die im kapitalgedeckten Verfahren veranlagen müssen – anders geht es nicht –, diese Schwankungen haben, und wir können nur alles daran setzen, dass das immer nur die zweite Säule bleibt. Es darf nie die erste Säule werden.

Wir kommen diesen Menschen dahin gehend entgegen, dass die Prämienzahlungen steuerlich begünstigt sind, das heißt, absetzbar sind – das ist ja auch nicht gerade wenig. Aber für diverseste Kapitalschwankungen kann der Staat da nicht die Verant­wortung übernehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Neubauer, bitte.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie ha­ben schon angesprochen, dass wir seit dem Jahre 2010 einige gesetzliche Adaptie­rungen vorgenommen haben, um das Pensionssystem erhalten zu können, um den Generationenvertrag einhalten zu können. Trotzdem gibt es nach wie vor Probleme bei den Frühpensionen. Wir haben das Problem, dass es einerseits in einigen Bereichen immer noch möglich ist, mit 52 Jahren aufwärts in Frühpension zu gehen, und dass an­dererseits in zahlreichen Betrieben auch Menschen gezwungen werden, mit 52 Jahren in Pension zu gehen. Als Beispiele führe ich hier an: die Firma Radex, die Post 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Frage bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (fortsetzend):  die Stadt Wien.

Mich würde jetzt interessieren: Was wollen Sie unternehmen, um diese Situation zu­mindest zu verbessern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Punkt eins: Herr Abgeordneter Neubauer, schon allein aufgrund Ihrer berufli­chen Vergangenheit wissen Sie, dass es sich nicht um Pensionsantritte, sondern um Sozialpläne handelt. Die Menschen sind ja weiterhin aktiv beschäftigt, und zwar – und jetzt kommt es! – bis zu ihrem frühestmöglichen Pensionsantrittsdatum.

Klar ist, dass wir vermehrt versuchen, dem entgegenzuwirken. Zwischenzeitlich wer­den Sie bei keiner dieser Einrichtungen zum Beispiel noch Frühpensionsaktionen fin­den, wie sie bei Banken und Versicherungen vor sechs, sieben, acht Jahren noch üb­lich waren. Diese Sozialpläne gibt es nicht mehr! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Dass sie aber bestehend sind für jene, die damals gegangen sind, ist klar, denn an­dernfalls hätten die ja keine Existenzabsicherung.

Punkt zwei: Wir bemühen uns also sehr, dem entgegenzuwirken, unter anderem auch bei den ÖBB. Sie wissen auch ganz genau, dass dort das Pensionsantrittsalter schon gestiegen ist, weil es eben auch dort ein Entgegenwirken gibt.

 


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