Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 33

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eine Mediation gibt, aber in anderen Bereichen, bei Streitigkeiten zwischen Konsu­menten und Unternehmern, Käufern und Verkäufern ist das Verfahren bei uns nicht sehr ausgeprägt.

Sie, Herr Minister, haben jetzt erklärt, dass wir uns in einer Testphase befinden. Es hat eine Enquete dazu gegeben, und es wird jetzt eine Schlichtungsstelle mit Frau Dr. Griss als Leiterin eingerichtet.

Welche konkreten Schritte, Herr Bundesminister, sind jetzt geplant, um das Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in Österreich interessanter zu machen? Werden Sie das über Ihr Ministerium auch bewerben, um es den Leuten schmackhafter zu ma­chen, damit dieses Verfahren verstärkt angenommen wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Das war Sinn und Zweck dieser Enquete, die vorige Woche stattgefunden hat und bei der wir den Startschuss gegeben haben. Wir werden natürlich die einzelnen Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die Wirtschaft immer wieder entspre­chend informieren, dass diese außergerichtliche Streitbeilegung für beide Teile Vorteile hat.

Es gilt, das ist klar, das Prinzip der Freiwilligkeit. Wir können niemanden zwangsver­pflichten, wir können ihn nur einladen, hier mitzumachen, und wir werden alles daran setzen, dass das auch bekannt wird. Hinsichtlich der Verfahren selbst müssen die beiden Parteien jeweils freiwillig sagen, dass sie damit einverstanden und dabei sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schatz.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Minister! Ich muss an meinen Vorred­ner anschließen, und zwar diesfalls in puncto Freiwilligkeit. Meiner Information nach gäbe es bei der Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene sehr wohl die Möglich­keit, die Unternehmen dazu zu verpflichten, sich an solchen Verfahren zu beteiligen. Warum wählen Sie hier den Weg der Freiwilligkeit?

Noch eine kleine Zusatzfrage: Wird das Verfahren für die Konsumenten und Konsu­mentinnen kostenlos sein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Wir beziehen uns hier auf die Freiwilligkeit. Wo Sie herauslesen, dass ich dazu verpflichten kann, weiß ich jetzt nicht. Das kann schon sein, ich weiß es jetzt aber nicht. – Das zu Frage eins.

Zur zweiten Frage: Die Testphase finanzieren wir jetzt einmal komplett. Die Frage, wie es dann weitergeht, also die Kostenfrage, ist für die Zukunft im Zuge der Gesetzwer­dung noch entsprechend zu klären. Sie ist noch nicht geklärt. Die Testphase wird je­doch von uns finanziert.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Vock.

 


Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Durch die außergerichtliche Streitbeilegung sollen die Konsumenten rasch, innerhalb von nur drei Monaten und kostengünstig zu ihrem Recht kommen. Allerdings ist zu bedenken, dass die Verfahren im Rahmen der zivilen Gerichtsbarkeit im Schnitt deutlich länger als drei Monate dauern.

Herr Minister, können Sie schon heute zusagen, dass die geplante Verfahrensdauer von drei Monaten nicht wesentlich überschritten wird und dass die sieben Grundsätze der außergerichtlichen Streitbeilegung eingehalten werden?

 


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