Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 36

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Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Wir sind uns ja hier eigentlich – das war auch bei der Debatte im Sozialausschuss so – zwischen allen Parteien einig, dass für eine Pflegeleistung in jedem Bundesland derselbe Standard und derselbe Preis verlangt werden soll. In der Praxis haben wir aber den erbärmlichen Zustand, dass dies zwischen den Bundesländern gravierend differiert. Ich finde das eigentlich für die Politik erbärmlich.

Deshalb die Frage an Sie, Herr Bundesminister: In welchem Jahr – nicht Jahrhundert oder Jahrtausend – können wir damit rechnen, dass auf Pflegeleistungen angewiesene Personen für den gleichen Geldbetrag die gleiche Leistung und die gleiche Qualität erhalten, egal, ob die Personen, die auf Pflege angewiesen sind, in Vorarlberg, im Bur­genland oder irgendwo dazwischen aufhältig sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Ich möchte schon darauf hinweisen, das, was sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, war immer sehr vom jeweiligen Bundesland gesteuert, und jedes Bun­desland hat für sich Schwerpunkte gesetzt: das eine Bundesland mehr stationäre Ein­richtungen, das andere Bundesland mehr mobile Einrichtungen. Das war und ist je­weils in der Verantwortlichkeit der einzelnen Länder.

Ich gehe davon aus, dass wir durch das, was wir heuer noch, so hoffe ich, beschließen werden, eine weitere Vereinheitlichung bei der Steuerung des Angebotes haben wer­den, etwa beim Ausbau des Case- und Care-Managements. Da wir auch die Finanzie­rung von Qualitätssicherung und innovativen Projekten ermöglichen, hoffe ich, dass wir auch da gemeinsame Standards schaffen.

Zum Jahr, wann es wirklich so sein wird, dass 50 € überall die gleichen 50 € an Leis­tung gegenüberstehen, kann ich Ihnen zur Stunde nichts sagen, denn, ich sage es ganz offen und ehrlich: Wenn ich Ihnen 2018 nenne, kann es stimmen, es kann aber auch 2019 stimmen. Fakt ist, es muss raschest passieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben vorhin in der Beantwortung der Frage der Kollegin Aubauer gesagt, dass bis Juni die Verlängerung des Pflegefonds beschlussfähig werden soll, sagen wir es einmal so.

Folgende Frage stellt sich jetzt aber für mich: Das betrifft die Jahre 2015 und 2016, das ist nicht die Gesamtlösung, die wir uns eigentlich erhofft haben, dass wir nämlich eine längerfristige Lösung bekommen. Wir wissen, dass die Ausgaben dafür in Österreich nicht einmal ganz 2 Prozent des BIP ausmachen. Wir liegen damit im unteren Drittel der EU-Staaten, was Ausgaben für die Pflege angeht. Gleichzeitig wissen wir aber, dass aufgrund der demographischen Entwicklung die Kosten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich rapide ansteigen werden.

Welche Pläne haben Sie schon, dass wir uns das mittelfristig finanziell leisten können beziehungsweise dass wir eben den Pflegefonds mittelfristig speisen können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Sie wissen ganz genau, oder ich vermute, Sie wissen, warum wir das jetzt bis 2016 ausdehnen – das hängt mit den Finanzausgleichsverhandlungen zusammen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass in der nächsten Finanzausgleichsperiode das The­ma Pflege und Langzeitbetreuung einen eigenen Stellenwert haben wird und dann dort


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