Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 35

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Das AMS bildet pro Jahr zirka 4 500 bis 5 000 Menschen für den Sektor – große Überschrift – Gesundheits- und Sozialwesen aus. Das ist der eine Punkt. Diese Zahlen sind jährlich steigend und nicht sinkend.

Außerdem werden Sie in ein paar Stunden das Fachkräfte-Stipendium beschließen, das ist dann ein weiterer Punkt.

Ansonst haben wir im Freiwilligengesetz jetzt keinen Handlungsbedarf, denn dieses ist ja vorhanden, auch das Freiwillige Soziale Jahr, und betreffend den Zivildienst bemüht man sich gerade auf Koalitionsebene, die Dinge weiterzubringen. Das heißt, es sind für das, was von dieser Seite kommen kann, entsprechende Maßnahmen eingeleitet be­ziehungsweise werden diese praktisch gelebt, denn die 5 000 Menschen, die pro Jahr im Gesundheits- und Sozialbereich Ausbildungen absolvieren, die das AMS bezahlt, sind real vorhanden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie ha­ben jetzt gesagt, die Beschlussfassung bezüglich der Verlängerung des Pflegefonds soll im Juni hier im Parlament stattfinden. – Das ist für uns aber nicht unbedingt das Gesamtkonzept, das Sie hier immer wieder angekündigt haben. Zu einem Gesamtkon­zept gehört natürlich auch ein sicheres Pflegegeldwesen.

Wenn Sie sich erinnern: Wir haben im Juli 2011 hier die Verwaltungsvereinfachung, die Übertragung der Länderkompetenzen an den Bund, was Gesetzgebung und Vollzie­hung betrifft, beschlossen. Da hat auch das BZÖ mitgestimmt, weil wir wissen, dass das eine sinnvolle Verwaltungsreform ist. Wir haben auch den Fünf-Parteien-Antrag unterstützt, den wir damals eingebracht haben und der zum Ziel hatte, die einheitliche Begutachtungspraxis weiterzuentwickeln.

Daher jetzt meine Frage: Wie schaut es aus? Was wurde in dieser Zeit im Sinne des Entschließungsantrages weiterentwickelt? Sind die Stellen reduziert worden, bezie­hungsweise welche Vorschläge können Sie hier darbieten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Das Pflegegeld wird nur mehr von acht Stellen ausbezahlt. Das ist umgesetzt. Wir haben nur mehr eine Datenbank für alle. Auch das ist umgesetzt. Ich bin zwischen­zeitlich in der Lage, Ihnen stets am 10. des Folgemonats zu sagen, wie viel Pflegegeld wir im Vormonat ausbezahlt haben, für welche Stufen und so weiter. Hier wurde wirk­lich eine enorme Verwaltungsvereinfachung vorgenommen.

Die Begutachtung ist vorangetrieben, zirka 20 Prozent der Begutachtungen werden von der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege vorgenommen. Es sind noch weitere Modelle in Ausarbeitung, etwa betreffend die Frage, ob man bei gewissen Gruppen der Pflegestufe 3 nicht auch die Pflege stärker in die Begutachtung integriert. All das ist geschehen.

Ein Teil dieser Novellierung des Pflegefondsgesetzes wird auch ein stärkerer flächen­deckender Ausbau von Case- und Care-Management sein, damit man noch bedarfsge­rechter steuern beziehungsweise ein entsprechendes Angebot zusammenstellen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öl­linger.

 


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