Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 49

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10.49.11

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderungen im Verbrechensopfer­gesetz und im Opferfürsorgegesetz bringen Leistungsverbesserungen für Opfer von Verbrechen und für deren Hinterbliebene.

Es hat jetzt mein Vorredner einen Abänderungsantrag eingebracht, wo er fordert, dass jemand, der sich illegal in Österreich aufhält, also sozusagen keinen rechtmäßigen Auf­enthalt in Österreich hat, auch in das Verbrechensopfergesetz und in das Opferfür­sorgegesetz hineinfallen soll. Dazu muss ich sagen: Da gebe ich schon eines zu be­denken. Nämlich: Es könnte ja dann auch sein, dass jemand, der sich unbefugt in Ös­terreich aufhält, mit Absicht eine Stätte in Österreich betritt, wo für Unbefugte der Zutritt verboten ist und wo Gefahr vorhanden ist, und dann verletzt wird und sagt: Na ja, jetzt bin ich auch ein Opfer geworden und will eine Entschädigung!

Das kann man drehen und wenden, wie man will: Ein Illegaler kann nicht Nutznießer des Verbrechensopfergesetzes sein, weil er illegal in Österreich ist. Wenn jemand illegal hier ist, dann kann es einfach nicht so sein. Ich glaube, es sind sämtliche Par­teien in diesem Hohen Haus dieser Meinung. Also diese Abänderung zielt auf jeden Fall weit daneben und wird von uns auch keine Zustimmung bekommen.

Wir sind aber sehr froh, dass es jetzt Verbesserungen für jene gibt, die tatsächlich Opfer von Verbrechen werden, und auch für deren Hinterbliebenen, wie zum Beispiel den Bestattungskostenersatz, der jetzt von 2 559 € auf 3 300 € angehoben wird, oder die längeren Antragsfristen, die von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgeweitet wer­den.

Es sind derzeit die verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundlagen im Sozialentschädi­gungsrecht sehr zersplittert. Auch das wird jetzt verbessert. Frau Kollegin Königsber­ger-Ludwig hat das vorhin schon erläutert, da gehe ich mit ihr konform. Es werden dabei die in mehreren Gesetzen verstreuten Rechtsmaterien betreffend Opferfürsorge oder Verbrechensopferentschädigungsbeitrag oder Impfschaden-Entschädigung oder ähnliche staatliche Hilfeleistungen in Zukunft in einem neuen Kompetenztatbestand dargestellt, und das wird im Sozialentschädigungsrecht zusammengefasst und außer­halb des Bundesverfassungsgesetzes aufgehoben.

Das sind unserer Meinung nach wesentliche Verbesserungen für Opfer von Verbre­chen und auch für die Hinterbliebenen, denen wir gerne zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


10.52.03

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Das Verbrechensopfergesetz wird auch von uns unterstützt. Es geht in die richtige Richtung. Es sind darin viele Verbesserungen enthalten. Nur ein Beispiel: Anpassung der Pauschalentschädigung für Körperverletzung. Es gibt jetzt einen Anspruch von 2 000 €. Im Fall von Dauerfolgen, Herr Minister, wurde es ange­hoben von 5 000 € auf 8 000 €. Das ist zu begrüßen.

Aber ich finde doch, das geht fast ein bisschen zu wenig weit, weil auch der Abschre­ckungsfaktor ein bisschen zu gering ist. Da sollten wir auf alle Fälle noch einmal nach­verhandeln, denn bei Dauerschäden ist das wirklich viel zu gering, Herr Minister.

Was die Hinterbliebenen betrifft, die psychologisch betreut werden: Dass es da nur zehn Sitzungen gibt, darüber sollte man auch noch einmal diskutieren, denn das ist vielleicht zu wenig.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite