Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 50

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Längst überfällig war die Härtefallregelung für Verbrechensopfer, was Pensionsansprü­che gegenüber inhaftierten Gewalttätern betrifft. Da ist der Schadenersatz auch noch zu wenig hoch.

Aber im Prinzip ist das Gesetz, das längst überfällig war, denn das Wichtigste ist, dass man auf die Opfer schaut und dass diese entschädigt werden, zu begrüßen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.53.39

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu­nächst einmal danken für die Einstimmigkeit, weil es, glaube ich, wirklich in dieser Sa­che etwas ganz Tolles ist, wenn wir einstimmig diese Novellierung beschließen.

Es ist klar, Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein: Auch wir wollen keinen Miss­brauch! Da sind wir uns völlig einig. Aber Sie wissen sicher, dass diese Menschen­handelsopfer, die illegal in Österreich sind, nur dann eine sogenannte Berechtigung be­kommen, wenn sie mit den Sicherheitsbehörden und mit den Gerichtsbehörden zusam­menarbeiten. Das heißt, wenn sie in ein Zeugenprogramm einsteigen, dann bekommen sie den Aufenthaltstitel, und dann bekommen sie die Möglichkeit, aus dieser Geset­zesmaterie heraus entsprechend etwas zu bekommen.

Herr Abgeordneter Öllinger, Ihrem Antrag, den wir ja schon im Ausschuss diskutiert haben, kann ich nicht zustimmen, noch dazu, weil die Schubhäftlinge Schadenersatz­anspruch haben, etwa in dem genannten Fall gegenüber Polizistinnen und Polizisten. Sie haben auch einen Amtshaftungsanspruch gegenüber der Republik Österreich. In dem konkreten Fall, der nicht in Simmering war, sondern im zweiten Bezirk, ist ja das alles gemacht worden.

Es soll so sein: Das Verbrechensopfergesetz gilt für diejenigen, die in Österreich an­sässig sind, die ordnungsgemäß aufenthaltsberechtigt sind. Allerdings mit einem Zu­satz: Das sind die Menschenhandelsopfer, die in ein Zeugenprogramm einsteigen müssen, damit sie vom Gesetz her umfasst sind.

Abschließend danke ich noch einmal für die Einstimmigkeit, weil es eine wesentliche, eine wirkliche Verbesserung ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. – Bitte.

 


10.55.36

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Eine haarsträubende Ungerechtigkeit wird heute endlich beseitigt. Mit der Än­derung des Verbrechensopfergesetzes wird nun eine Lücke geschlossen, auf die ich im März 2009 durch diesen Artikel der „Vorarlberger Nachrichten“ (die Kopie eines Zeitungsausschnitts in die Höhe haltend) aufmerksam wurde, wo auch auf Ombuds­mann Dr. Gottfried Feurstein verwiesen wird.

Der Titel dieses Artikels lautet „Staat behält Pension des Täters“. Es geht darin im We­sentlichen um folgenden Sachverhalt:

Hat ein Missbrauchsopfer Entschädigung beziehungsweise Schmerzensgeld zugespro­chen bekommen, so ist die Pension des Täters nicht etwa dem Opfer zugeflossen,


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