Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 51

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sondern dem Staat, und das Opfer ist dabei leer ausgegangen. – Ein skandalöser Zu­stand, wie ich meine, der nun endlich durch eine Gesetzesänderung behoben wird!

Der Fall Andrea F., der in dem erwähnten Artikel geschildert wird – ich habe von ihr den Akt bekommen – ist ein Skandal! Es wird einem tatsächlich schlecht angesichts der Grausamkeiten, die da beschrieben werden. Sie wurde als Kind über zwei Jahre lang von ihrem Reitlehrer missbraucht. Daneben hat dieser Reitlehrer auch mehrere andere Kinder und auch seine eigenen Töchter vergewaltigt. Dafür musste er dann ins Gefängnis.

Frau Andrea F. wurden im Jahre 1998 100 000 Schilling als Entschädigung für die erlit­tene Beeinträchtigung vom Landesgericht Feldkirch zugesprochen. Von dieser Ent­schädigung hat das Opfer jedoch nie etwas gesehen, weil der Täter mittellos war. Mitt­lerweile ist der ehemalige Reitlehrer in Pension. Solange jedoch der Täter in Haft ist, ruht seine Pension. Das Opfer kommt also erst dann zum zugesprochenen Schmer­zensgeld, wenn er entlassen wird. Das ist skandalös!

Die junge Frau ist nun 27 Jahre alt, hat in ihrem Leben schwierigste Situationen durch­gemacht und könnte dieses Schmerzensgeld tatsächlich gut gebrauchen.

Es wird nun durch den § 14b eine Härteregelung bei ruhenden Pensionsansprüchen von inhaftierten Gewalttätern eingeführt, die es ermöglicht, Schadenersatzansprüche auch in dem geschilderten Fall zuzuerkennen.

Gerade Opfer schwerer Straftaten – und das sind oft Missbrauchsopfer mit schweren Dauerfolgen –, deren Täter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, kommen nun durch diese Änderung zu ihrem gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeld. – Vielen Dank, Herr Minister. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Himmelbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.58.24

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte keineswegs eine Pauschalaussage über junge Menschen machen, weil sie ja alle sehr unter­schiedlich sind, aber dennoch würde ich behaupten, dass man sich in jungen Jahren eher weniger Gedanken darüber macht, was einem passieren könnte, beispielsweise im gesundheitlichen oder beruflichen Sinne oder einfach in Form von Beeinträchtigun­gen im Alltag, und zwar egal, ob das jetzt durch Selbst- oder durch Fremdverschulden passiert.

Weder wünsche ich jemandem, dass ihm oder ihr etwas passiert, noch möchte ich, dass sich jemand darüber Gedanken machen muss oder, besser gesagt, Sorgen ma­chen muss, was Tag für Tag passieren könnte beziehungsweise welche Schritte man setzen muss, damit einem nichts passiert.

Das Verbrechensopfergesetz kann da sicherlich keine Abhilfe schaffen beziehungs­weise keine Sicherheit geben, dass nichts passiert. Das wäre eine schöne Sache, ist aber nur Utopie.

Dieses Gesetz stellt jedoch nun eine Ausweitung der Absicherung für jene Menschen dar, denen etwas passiert ist, und das unverschuldet, und dies betrifft nicht nur das Opfer, sondern oft auch die ganze Familie, die unter Umständen vor finanzielle Nöte gestellt wird, wobei von der psychischen Belastung noch gar nicht die Rede ist, die oft damit einhergeht. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Die einzelnen Punkte wurden schon sehr umfangreich besprochen, aber ich möchte noch einen Dank zum Ausdruck bringen, zum einen an den Abgeordneten a. D. Gott-


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