Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 52

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fried Feurstein und zum anderen an die Kollegin Abgeordnete Anna Franz, auf deren Initiative diese Härteklausel eingebracht worden ist, aufgrund deren nun auch für Op­fer, die vom Täter, der in Haft sitzt, keinen Schadensersatz bekommen, Hilfe geleistet werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.00

11.00.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst erfolgt die Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 2 eingebracht.

Wer für diese Änderungen eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den Entwurf sind, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfer­gesetz, das Impfschadengesetz und die 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle geändert werden.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Wir stimmen daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf ab.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatzantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise mehrere Verfassungsbestimmun­gen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag einge­bracht, der sich auf die Einführung einer neuen Ziffer 2a in Artikel 1 bezieht.

 


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