Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 64

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11.41.55

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Mar­kowitz, ich denke, es ist sicher möglich, dass ein Betrieb zu seinem Arbeitnehmer, der sich weiterbilden will, sagt: Das geht nicht im laufenden Dienstverhältnis, das ist nicht möglich!, aber ich glaube, die Mehrheit der Betriebe wird erkennen, dass es auch einen betrieblichen Nutzen hat, wenn sie persönlich einem Mitarbeiter oder einer Mitarbei­terin die Möglichkeit geben, sich weiterzubilden. Daher befürchte ich eigentlich das Problem, das Sie angesprochen haben, nicht.

Wir alle wissen, dass eine einmal erreichte Qualifikation sicher nicht für das ganze Ar­beitsleben ausreicht. Deshalb kommt der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein hoher Stellenwert zu. Bildung und Weiterbildung bedeuten Arbeitsplatzsicherheit und mehr Chancen im Beruf.

Wenn wir uns ein bisschen zurückerinnern, so wissen wir, das war auch ein Schwer­punkt unserer Bundesregierung. Im Sozialressort wurden über das AMS viele Angebo­te neu gemacht, Schulungen haben einen hohen Stellenwert. Im Bildungsbereich wur­den das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Lehre mit Matura und vieles mehr um­gesetzt. Das alles ist natürlich in Absprache mit dem Wirtschaftsressort, mit dem Wirt­schaftsminister geschehen. Ich meine, man sollte bei dieser Gelegenheit besonders darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren im Bereich Bildung, Weiterbildung und Schulung so viel Angebot wie schon lange nicht in unserer Republik geschaffen wurde. Gerade die letzten Jahre sind besonders positiv zu erwähnen.

Der vorliegende Gesetzentwurf zum Sozialrechts-Änderungsgesetz ist ein weiterer Schritt, Weiterbildungsmöglichkeiten auszubauen, Weiterbildungsbereitschaft zu för­dern und natürlich auch Weiterbildung im aufrechten Dienstverhältnis zu ermöglichen. Das ist das Neue in diesem Bereich.

Die Bildungskarenz kennen wir ja. Zwei Monate bis zu einem Jahr kann man sich freistellen lassen, man bekommt Weiterbildungsgeld, bleibt aber nicht im Beruf. Die Bildungsteilzeit, die mit dem heutigen Beschluss neu kommt, setzt darauf, dass man die Arbeitszeit reduziert. Man stellt die Arbeit also nicht gänzlich ein, sondern reduziert um mindestens ein Viertel, höchstens die Hälfte der normalen Arbeitszeit. Zudem be­kommt man einen entsprechenden Ersatz für den Einkommensverlust. Es ist also ein teilweiser finanzieller Ausgleich, der von der reduzierten Stundenanzahl und natürlich auch von der Einkommenshöhe abhängig ist. Wenn man beispielsweise als Teilzeitbe­schäftigter seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, dann bleibt unter dem Strich nur ein Einkommensverlust von etwa 20 Prozent übrig. Man bekommt also im Durchschnitt 80 Prozent, wenn man nur die Hälfte arbeitet, sich aber dafür weiterbildet.

Ich denke, es ist ein guter Mix, der gefunden wurde. Es ist ein gutes Gesetz. Der Be­weis dafür, dass es ein gutes Gesetz ist, liegt auch darin, dass es im Ausschuss alle Fraktionen unterstützt haben. Ich gehe davon aus, dass es auch heute bei der Be­schlussfassung so sein wird.

Es bleibt daher nur mehr übrig, aufzufordern: Werben wir alle für dieses neue Modell, egal, wo wir mit Menschen zusammenkommen! Weisen wir darauf hin, bewerben wir diese neue Möglichkeit der Weiterbildung! Ich denke, es ist eine gute Werbung, die wir dadurch machen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


11.46.04

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich eingangs bei meiner Zuhörer-


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