Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 65

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gruppe aus Laßnitzhöhe ein wenig für die leeren Sitzplätze hier im Haus entschuldigen. (Abg. Dr. Kräuter: Sag, dass ich da bin!) – Ja, mein Kollege Kräuter ist da, er hat da­rum gebeten, dass ich das sage. Er wird jetzt dann die Volksanwaltschaft vertreten – alles Gute! Ich kann nur sagen: Der Beschluss zu diesem Gesetz ist so einstimmig, auch wenn nicht alle mitgehen können, dass es kein Streitthema ist, deswegen die lee­ren Hallen. Die nächsten Gesetze werden schon außerhalb des Plenarsaales behan­delt. Also, wir arbeiten hier. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt aber zum eigentlichen Thema: Ja, es ist ein ganz wichtiges Thema. Gerade in der Arbeitswelt, die sich sehr rasch ändert, ist das lebensbegleitende Lernen ein Schlüssel zum Aufstieg und zum beruflichen Erfolg. Die Evaluierung der Bildungskarenz im Zuge der Wirtschaftskrise 2009/ 2010 hat das auch ergeben, was man eigentlich schon im­mer wusste und in vielen Gesprächen auch bestätigt bekommen hat. Die, die sich wei­terbilden wollten, sich es aber eben durch die Bildungskarenz nicht leisten konnten, mussten entweder aussteigen oder arbeitslos sein, um umzusatteln oder sich umschu­len zu lassen. Das ist einfach schwierig.

Nunmehr ist es so: Mit dieser Bildungsteilzeit wird eine zweite ganz wichtige Schiene geschaffen – insbesondere natürlich auch für diejenigen, die möglicherweise keine Lehre abgeschlossen haben oder in einem Hilfsberuf arbeiten –, um durchzustarten und in der Arbeitswelt zu bestehen. Das Arbeitsleben dauert jetzt auch länger als frü­her und in den letzten Jahren.

Diese neu geschaffene Bildungsteilzeit wird die Wahlfreiheit, den Beruf wechseln zu können, erleichtern. Die Arbeitslosigkeit soll mit diesem neuen Modell auch entschei­dend verringert werden. Das Neue am Instrument der Bildungsteilzeit gegenüber der Bildungskarenz ist eben, dass man sich in einem aufrechten Dienstverhältnis weiterbil­den kann.

Die Bildungsteilzeit ist auch für mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre zu vereinbaren. Es hat die Diskussion gegeben: Wer kann sich das leisten? – Natürlich ist das ein freiwilliges Abkommen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen. Aber ich denke, dass Unternehmer sehr wohl wissen, was sie an qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen haben. Das AMS leistet auch während der Bildungsteilzeit wie bei der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld.

Zusammengefasst: Dieses neue Instrument, dieses neue Modell soll es Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, sich im Beruf weiterzubilden. Ich sage na­türlich dem Herrn Bundesminister danke, der auf eine Forderung seitens des ÖAAB eingegangen ist und gemeinsam mit Herrn Bundesminister Mitterlehner und unserer Obfrau des ÖAAB Mikl-Leitner diesen guten Wurf vorbereitet hat, der heute zur Abstim­mung kommen wird.

Ich möchte noch sagen: Wenn sie auf die Homepage www.oeaab.com schauen, be­kommen sie alle Informationen zu diesem Thema. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: War das jetzt eine Wahlwerbung?)

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


11.50.13

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Die praxisorien­tierte Ausbildung ist eine wesentliche Entscheidungshilfe für die künftige Berufswahl. Schnuppertage, Schnupperpraxis, Volontariate und Ferialpraxis haben sich durchaus bewährt, weil junge Menschen einen Einblick ins künftige Berufsleben bekommen.

Interessant ist, dass die Sozialversicherungen in drei Bereiche unterscheiden: Die ech­ten Ferialpraktikanten, die eine Ferialpraxis ablegen müssen, ein klassisches Beispiel


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