sind die HTL-Schüler. In diesem Bereich wird schon einmal unterschiedlich geregelt: Sie können alles, von keinem Entgelt – wie bei einem Volontariat – über ein Taschengeld bis hin zu einem angemessenen Entgelt je nach Tätigkeit, bekommen. Das heißt, es gibt von der Sozialversicherung unterschiedliche Regelungen für diese Pflichtpraktikanten.
Eine Sonderregelung gibt es im Hotel- und Gastgewerbe. In diesem Bereich wird der entsprechende Kollektivvertrag angewendet, und die Ferialpraktikanten haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr. Ich denke, das wäre eine Regelung, die man generell für alle Praktikanten heranziehen könnte.
Dann gibt es für die Sozialversicherung noch die Praktikanten mit Hochschulausbildung beziehungsweise in Ausbildung. Diese werden im ASVG gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 geregelt und bekommen 728,40 €.
Interessant ist – Kollege Katzian hat das im Ausschuss angesprochen –, dass die Gewerkschaft von einer Grauzone spricht, aber trotzdem keine Regelung treffen will. Neben dem Pflichtpraktikum gibt es auch keinerlei Regelung für freiwillige Praktikanten. Ich denke jetzt zum Beispiel an Absolventen der Handelsakademie beziehungsweise an Absolventen eines kaufmännischen Studiums.
Herr Minister! Um Rechtssicherheit für Unternehmer und Arbeitnehmer, Schüler und Studenten zu erhalten, sollte die Ferialpraxis gesetzlich und kollektivvertraglich genauer geregelt werden, um auch soziale Gerechtigkeit – Stichwort: gleicher Lohn für gleiche Arbeit – zu erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
11.52
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.
11.52
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ud meine Damen und Herren auf der Galerie! Ich danke erstens einmal für die Einstimmigkeit. Ich darf Ihnen versichern: Wir haben hier wirklich einen Meilenstein gesetzt!
Ich habe viele Nachfragen beim Fachkräftestipendium bekommen: Bin ich auf der Liste der Mangelberufe oder der jener Ausbildungseinrichtungen, die zu den Mangelberufen dazugehören, im Gesundheits- und Sozialbereich? Es ist eine sehr umfangreiche Liste geworden, ein sehr umfangreiches Konglomerat. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass es zu leben beginnen wird. Nicht gleich mit 1. Juli, es wird einige Wochen dauern, bis das Ganze in die Gänge kommt. Aber wir haben ein sehr gutes Modell gefunden.
Zur Frage der Praktika kann ich nur das wiederholen, das wir im Ausschuss besprochen haben. Ich habe angeboten, dass wir zu weiteren Gesprächen einladen werden, denn wir haben unterschiedlichste Definitionen, was ein Praktikum ist. Wir haben Pflichtpraktika, die man im Rahmen einer HTL- oder HAK-Ausbildung, aber primär im HTL-Bereich, machen muss. Wir haben Praktika, die man im Rahmen von Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildung machen muss.
Demzufolge müssen wir schauen, wie wir das alles gemeinsam gestalten. Ich glaube, wir sind uns einig, dass der Berufseinstieg, wenn ich ein Studium absolviert habe, nicht gleich mit einem Praktikum stattfinden sollte. Das ist leider vor allem im Rechtsbereich derzeit der Fall. Da ist nicht genau definiert, ob das jetzt ein Dienstvertrag ist oder ob das jetzt irgendwo im luftleeren Raum ist. Das müssen und wollen wir in den Griff kriegen.
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