Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 74

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Wir haben auch als eines der wenigen Länder in der Europäischen Union eine hervor­ragende Beschäftigung. Die Arbeitslosenzahl, die wir aufweisen, ist, glaube ich, her­zeigbar. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Über 400 000 sind „herzeigbar“?!) Den­noch werden wir uns alle hier bemühen, dass wir sie auch noch weiter senken. Ich denke, Arbeitslosigkeit ist etwas, das jeder Mensch doch mit einer gewissen Betrof­fenheit zur Kenntnis nehmen muss, und da müssen wir Hilfe anbieten.

Hier wurde heute von der illegalen Beschäftigung gesprochen. – Ich weiß aus meiner Arbeit, dass die KIAB sehr korrekte Arbeit leistet und dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Ich denke aber, dass wir diese Themen hier wirklich mit der gebotenen Sorgfalt, aber auch mit einer klaren Ausrichtung bearbeiten müssen.

Dieses vorliegende Gesetz nimmt auf einige Bereiche Bezug. Es ist, wie heute schon ausgeführt wurde, eine Maßnahme, die aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig war, weil auch hier die Zuständigkeiten anders geregelt wer­den.

Für mich wichtig ist, dass es auch in Zukunft bei Entscheidungen eine sozialpartner­schaftliche Beteiligung gibt, in die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit eingebun­den sind, weil ich denke, dass sich das nicht nur als gute österreichische Tradition dar­stellt, sondern das hat sich bewährt, und andere Staaten kommen zu uns und nehmen Notiz von dem, was wir hier in Wahrheit auch ordentlich vormachen.

Manche Personengruppen sind von dieser Maßnahme jedoch nicht erfasst: Saison­niers, Betriebsentsandte, Rotationsarbeitskräfte, auf der Grundlage eines Visums be­schäftigte Künstler, Schüler und Studenten und andere notwendige Arbeitskräfte.

Ich persönlich glaube, dass wir auch in diesem Bereich noch Nacharbeit brauchen, weil die zurzeit vorliegende Regelung zwar umfassend, aber nicht endgültig befriedigend ist. Schließlich ist auch die Bundeshöchstzahl davon berührt. – Das ist jene Regelung, die wir anlässlich des EU-Beitritts von acht Staaten beschlossen haben.

Persönlich glaube ich, dass das sicherlich nicht die optimale Lösung war, denn es sind sehr viele Arbeitnehmer aus den neuen acht EU-Staaten an Österreich vorbei in an­dere Länder gezogen, und das waren Facharbeiter, die auch unserer Wirtschaft gut an­gestanden wären. (Abg. Dolinschek: Wer zahlt?) Wir haben, um den Arbeitsmarkt be­decken zu können, aus anderen Regionen Menschen herbeigeholt. Aber das ist mehr oder weniger Vergangenheit. Nun ist diese Maßnahme mit diesem Gesetz klar gere­gelt.

Dass auch das Behinderteneinstellungsgesetz mitvollzogen wird und davon berührt ist, finde ich persönlich positiv, weil wir auch da neue Regulative eingeführt haben.

Letzten Endes ist damit auch in Kraft gesetzt, dass die Übergangsbestimmungen für Rumänien und Bulgarien nun auch eine Regelung finden und dass für Kroatien nach dem Beitritt eine Neubestimmung getroffen wird.

Für mich ist wesentlich, dass nun die Rot-Weiß-Rot-Karte und die Genehmigung nicht nur von Arbeitnehmern zu beantragen ist, sondern dass sie auch der Arbeitgeber be­antragen kann. Ich denke, dass das sicherlich eine bessere Funktionalität gewährleis­tet und wir somit den Arbeitsmarkt in Österreich für einen dynamischen Arbeitsprozess weiterentwickeln können, aber in einer geordneten Situation. (Beifall bei der ÖVP.)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


12.21.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Probleme sind da, um gelöst zu werden. Wir haben


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