Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 88

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ich denke, das ist deshalb ganz entscheidend, weil da vor allem aus der Praxis doch einige Inputs kommen.

Zu dem Vorschlag des Herrn Kollegen Öllinger – ich habe Ihnen sehr genau zugehört, Herr Kollege –: Im gegenständlichen Fall dürfte es sich um einen Einzelfall handeln. Ich persönlich glaube, dass wir da in der Datenmeldung etwas konkreter vorgehen müssen, denn wenn eine Datenmeldung falsch gemacht wird, und es läuft die ver­schiedenen Administrationsstellen durch, dann ist eben dieses Missverhältnis gege­ben. Vielleicht ist es wichtig, dass man im Hauptverband, wo ja alle Daten gespeichert sind, die Nacharbeit schleunigst macht, damit solche Irritationen, die natürlich auch Fallweise zum Verlust des Anspruchsrechtes, des Leistungsrechtes führen könnten, nicht vorkommen. Ich habe Ihnen genau zugehört, was Sie gesagt haben, aber ich wollte Ihnen nur meine Meinung dazu kundtun.

Wesentlich ist auch, dass im ganzen Verfahrenslauf, vor allem, wo es um verfahrens­rechtliche Themen geht, die Länder ihre Zustimmung gegeben haben. Herr Minister, ich denke, die Verhandlungen waren nicht einfach, denn ich kenne die föderale Kultur in unserem Land, wo jeder mit dabei sein will. Das zu vereinfachen war sicherlich wich­tig und auch richtig.

Zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei: Mein Gott, schauen Sie, da kann man einen unterschiedlichen Zugang haben. Persönlich glaube ich, dass dieser Antrag für Sie eine emotionale Beruhigung ist. Er kann nicht gelöst werden.

Es ist ganz einfach. Schauen Sie sich unser Sozialsystem an: Die Beitragspflicht baut auf einer Beschäftigung auf, und sobald einer Beiträge zahlt, ist er, mit dem normierten Personenkreis, der im Gesetz klar geregelt ist, auch anspruchsberechtigt.

Ich denke, dass wir hier eigentlich kaum etwas erreichen, außer dass wir vielleicht wie­der eine neue Statistik vorgelegt bekommen. Ich halte unser Recht insofern für richtig, weil die Versicherungspflicht nicht nur die Beitragspflicht, sondern auch das Leistungs­recht mit beinhaltet.

Natürlich kenne ich Ihre Anträge. Wir haben die Angelegenheit auch schon geprüft. Ich weiß daher, wovon ich rede. Die Missbrauchsfälle in Österreich sind so minimal, dass wir diesen Aufwand, Frau Kollegin, wirklich nicht brauchen. Deshalb können wir auch diesem Ihren Antrag, wenn er von Ihnen auch noch so gut gemeint ist, nicht zustim­men. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.00

13.00.30

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeit-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz samt Titel und Eingang in 2193 der Beinlagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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