Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 114

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gleiten; Konkretisierung der Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe; und eine Verbesserung des Schutzes von personenbezogenen Daten.

Wichtig ist auch die Mitfinanzierung des Bundes, das muss man sagen. 2013 und 2014 gibt es schon Zweckzuschüsse zu den Mehraufwendungen der Länder. Ich hoffe auch, dass die Länder spätestens bis April 2014 dieses Gesetz auch in den Ländern um­setzen.

Ich möchte dazu noch erwähnen, dass das neue Gesetz Impulse setzt für einheitliche Standards hinsichtlich der Bewilligung privater Träger und sozialpädagogischer Einrich­tungen für die Betreuung von Kindern sowie auch für die Eignungsbeurteilung von Pflegeeltern und Adoptivbewerbern.

Abschließend kann ich nur bitten beziehungsweise appellieren, trotz manch unter­schiedlicher Sichtweise mit vereinten Kräften zum Schutz und zum Wohl unserer Kin­der und Jugendlichen zusammenzuarbeiten und zusammenzuhalten. Ich möchte an dieser Stelle auch einen Dank an die Beamten und Beamtinnen weitergeben, die sich jahrelang bemüht haben, mit den Ländern einen Kompromiss zu finden. Wir sollten heute im Parlament, wenn es möglich ist, dieses Gesetz bitte geschlossen beschlie­ßen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.32.02

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Sehr geehrter Minister! „Es soll nicht heißen, wir hätten nicht gewarnt“ – so beginnt das sorgenvolle Schreiben einer Plattform für ein modernes Kinder- und Jugendhilfe­gesetz, das uns allen vorliegt und das uns allen geschickt wurde: „Es soll nicht heißen, wir hätten nicht gewarnt.“

Seit Jahren weisen Experten und Expertinnen darauf hin ... (Abg. Krainer: Sagen Sie ...!) Seit Jahren weisen Experten und Expertinnen, Praktiker und Praktikerinnen, Gerichte und Opferschutzeinrichtungen darauf hin, dass es unbedingt eine Novellie­rung des Jugendwohlfahrtsgesetzes aus dem Jahr 1989 geben muss und dass es ein­fach dringenden Handlungsbedarf gibt. Tragische Fälle von Tötungen, von Morden, tra­gische Todesfälle von Kindern rütteln immer wieder die Öffentlichkeit auf, rütteln die Medien auf, rütteln die Politik auf. Es ist wichtig, darauf nicht nur kurzfristig zu reagie­ren, sondern tatsächlich auch langfristig zu reagieren, nämlich unter Einbindung aller Experten und Expertinnen und Praktiker und Praktikerinnen.

Aus diesem Grund wurde in der letzten Gesetzgebungsperiode – das noch einmal zur Geschichte – ganz klar ein Anlauf gestartet mit Experten/Expertinnen, dieses Gesetz zu novellieren: breite Beteiligung, ein wahres Vorzeigeprojekt, was Partizipation anbe­langt, was Bürger-/Bürgerinnenbeteiligung und die Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern anbelangt. Dieser Entwurf war einerseits wirklich inhaltlich und fachlich top und andererseits partizipativ sehr gut aufgestellt.

Jetzt liegt uns schlussendlich der fünfte Entwurf vor, der mit dem ersten, sehr guten Entwurf wenig gemeinsam hat, leider sehr, sehr wenig gemeinsam hat. Ich bin sehr be­sorgt ob dieser Entwicklung, besorgt als Praktikerin, als Sozialarbeiterin, besorgt als ehemalige Mitarbeiterin einer Opferschutzeinrichtung und besorgt als Kinder- und Ju­gendpolitikerin.

„Es soll nicht heißen, wir hätten nicht gewarnt“, das sagen der Bundesverband der Kin­derschutzzentren, der Dachverband der Jugendwohlfahrtseinrichtungen, der Berufsver­band der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, der Bundesverband für Psychothe-


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