Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 143

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Wir werden diesem Gesetz als erstem kleinen Schritt zustimmen, werden aber genau beobachten, wie sich dieses Gesetz entwickelt, wie Jugendliche tatsächlich zu „ih­rem“ – unter Anführungszeichen; in diesem Fall: noch „ihrem“, unter Anführungszei­chen – Geld kommen, und werden dann auch wieder entsprechende Schritte einleiten. (Beifall bei den Grünen.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ta­mandl. – Bitte.

 


16.13.02

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr gut, dass wir heute dieses Gesetz vorliegen haben, auch wenn es bereits vor fünf Jahren mit einem Entschließungsantrag meiner Kollegin Silvia Fuhrmann und der Kollegin Laura Rudas hier eingebracht wurde.

Ich erinnere mich noch gut an die damaligen Diskussionen, warum das so lange dau­ert, warum man sich nicht gleich, wie Frau Windbüchler-Souschill das jetzt geschildert hat, darauf geeinigt hat. Es hängt nämlich mehr dran, Frau Kollegin Windbüchler-Sou­schill. Es hängt beispielsweise die Geschwisterstaffelung am Anspruch auf Familien­beihilfe dran. Es hängt der Alleinerzieherabsetzbetrag dran. Es hängt der Alleinverdie­nerabsetzbetrag dran. Der Mehrkindzuschlag und die erhöhten Sonderausgaben hän­gen dran.

Und daher sollten wir, auch wenn wir eine solch gute Maßnahme wie diese, dass die Familienbeihilfe auf Antrag direkt an die volljährigen Jugendlichen ausbezahlt werden kann, beschließen wollen, daran denken, die Eltern finanziell nicht schlechter zu stel­len, denn steuerrechtlich ist es so, dass dieser Anspruch den Eltern beispielsweise auch den Alleinverdienerabsetzbetrag oder die Mehrkindstaffelung ermöglicht. Das ist mit diesem Gesetz gewährleistet, und darüber bin ich wie meine Fraktion sehr erfreut.

Ich kenne auch die Kritik vonseiten der Eltern, die fragen: Was mache ich, wenn die Kinder dann vielleicht nicht dem entsprechen und nicht fleißig studieren oder was auch immer, was tue ich dann? – Mit diesem Gesetz ist durchaus die Möglichkeit gegeben, dass die Eltern ihre Zustimmung widerrufen, aber Gott sei Dank nicht nachträglich, das heißt, nur für künftige Auszahlungen.

Demgegenüber steht die Kritik, die Sie angebracht haben: dass die Kinder dann, wenn die Eltern nicht zustimmen – die Eltern sind ja weiterhin anspruchsberechtigt –, betteln müssen. Ich glaube nicht, dass das der Fall sein wird, da jetzt schon gesetzlich gere­gelt ist, dass beispielsweise dann, wenn die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen ge­genüber den Kindern nicht nachkommen, den Kindern automatisch der Anspruch auf Familienbeihilfe zusteht. Das ist jetzt schon Gesetz, viele wissen das nicht. Ich glaube, es ist ein Anspruch an die Hochschülerschaft, solche Informationen an die Studenten weiterzugeben, damit diese wissen, dass das so ist.

Ich denke, es ist wichtig, dass die Eltern auch beantragen dürfen, dass die Direktaus­zahlung an die Kinder geht. Und außerdem finde ich es sehr wichtig und gut, dass in Zukunft auf Antrag der Eltern auch 17-jährige Lehrlinge die Familienbeihilfe direkt aus­bezahlt bekommen können.

Ich glaube, dass mit der vorliegenden Regelung all die Probleme, die man seinerzeit gesehen hat, als der Antrag der beiden Kolleginnen eingebracht wurde, beseitigt sind und dass dadurch den Familien eben die Wahlfreiheit, wie die Familienbeihilfe ausbe­zahlt werden soll, und auf der anderen Seite den jungen Menschen mehr Selbständig­keit und Eigenverantwortung, mit Geld umzugehen, gegeben wird.

 


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