Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 144

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Wir begrüßen das sehr und hoffen auf Ihre Zustimmung. Sie, Frau Kollegin Windbüch­ler-Souschill, haben Ihre bekundet, und wir hoffen, dass alle anderen Fraktionen auch zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.16.34

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese neuen Auszahlungsmodalitäten für in Ausbildung stehende junge Menschen ab dem 18. beziehungsweise 17. Lebensjahr, je nachdem, ob sie studieren oder Lehrlinge sind, sind eine Forderung, die auch wir vor zwei Jahren im Ausschuss eingebracht haben. Wir haben diesen Vorschlag, der jetzt vorliegt, auch entsprechend bewertet und werden dieser Variante zustimmen, denn letztendlich geht es nicht nur darum, dass junge Menschen selbstverantwortlich und eigenbestimmt mit den finanziellen Mitteln der Familienleistungen umgehen lernen sol­len und können, sondern auch darum – und das finde ich absolut positiv –, dass die El­tern als Anspruchsberechtigte, und so ist es eben im Gesetz, auch weiter ihre Zustim­mung geben sollen und geben müssen. Denn letztendlich ist es, wenn jemand in Aus­bildung ist, in den meisten Fällen so, dass die Eltern auch mitgestalten beziehungs­weise mitunterstützen.

In Verhandlung steht auch unser Entschließungsantrag, der die Auszahlungsmodali­täten bezüglich der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes – zwei wichtige familiäre Leistungen – vereinheitlichen soll. Wir sehen da absoluten Handlungsbedarf, und zwar Handlungsbedarf in dem Sinn, dass das sehr zersplittert ist. Das Kinderbe­treuungsgeld wird über die Gebietskrankenkasse abgewickelt und ausbezahlt und die Familienbeihilfe über das Finanzamt. Es sind auch die Zeiträume unterschiedlich, das eine monatlich, das andere zweimonatlich.

Wir meinen, dass da eine Vereinheitlichung absolut Sinn machen würde, eine Verein­heitlichung im Sinne einer Auszahlungsstelle und auch eines einheitlichen Zahltages, um bessere Planbarkeit für die Familien, für das Familienbudget zu gewährleisten.

Ich hoffe, unser Antrag findet Zustimmung. – Danke schön. (Beifall des Abg. Wind­holz.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Rudas gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.18.57

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, das ist ein erster, ganz wesentlicher Schritt. Es ist eine wesentliche Verbesserung für die 270 000 jungen Menschen, die in Ausbildung sind, und auch, das wurde schon erwähnt, für jene unter 18-jährigen Lehrlinge, die nicht mehr zu Hause wohnen und so die Familienbeihilfe direkt ausbezahlt bekommen kön­nen.

Frau Kollegin Windbüchler-Souschill, Sie haben natürlich mit Ihrer Kritik recht, und es war auch im ursprünglichen Antrag die Forderung, es war die Zielsetzung, eine echte Direktauszahlung der Familienbeihilfe an alle 18-Jährigen in Ausbildung zu schaffen, da es dafür gedacht ist, die jungen Menschen in der Ausbildung zu unterstützen. Wir alle wissen, wie es in der Realität ausschaut: Wenn die Eltern nicht dafür sind, gehen die wenigsten Kinder vor Gericht und klagen ihre Familienbeihilfe ein.

Trotzdem – ich möchte das nochmals betonen –: Es ist dies ein erster Schritt, das Ziel bleibt eine echte Direktauszahlung beziehungsweise die Direktauszahlung als Norm,


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