Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 145

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aber – das sollte man sich schon auch immer bei Zustimmung zu oder Ablehnung von Gesetzen überlegen –: Ist es eine Verbesserung oder ist es eine Verschlechterung? – Es ist eine große Verbesserung.

Deshalb freue ich mich, dass wir heute, nach fünf Jahren des Forderns, dieses Gesetz beschließen, aber bitte die gleiche Zustimmung auch zu den weiteren Schritten, wenn es darum geht, eine Direktauszahlung als Norm einzuführen.

Ich möchte mich auf diesem Weg auch bei der Verhandlerin Andrea Kuntzl und bei Mi­nisterin Heinisch-Hosek herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kauf­mann-Bruckberger. – Bitte.

 


16.20.54

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, im Laufe des heutigen Ta­ges haben wir gemerkt, es gibt immer Gesetze, denen man voll und ganz zustimmen kann, Gesetze, denen man nur teilweise zustimmen kann, mit anderen Worten, es gibt eben keine perfekten Gesetze, aber zumindest ist dieses Gesetz ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht. (Abg. Steibl:  auch nicht perfekt!)

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich gratuliere Ihnen jetzt einmal zu diesem Entwurf, er ist durchaus positiv und wir werden ihn auch unterstützen. Ich denke, dass es wichtig ist, dass man gerade die Selbständigkeit von jungen Menschen fördert. Von dieser Novelle sind rund 270 000 volljährige junge Menschen betroffen. Sie werden in Zukunft die Möglichkeit haben, sich ihre Familienbeihilfe direkt auf das eigene Konto überweisen zu lassen.

Bei der Lösung mit dem Widerspruchsrecht der Eltern bin ich jetzt – alle Gesetze sind nicht perfekt – beim nicht perfekten Teil, aber auch das werden sich die Eltern und Ju­gendlichen schon untereinander ausmachen.

Dass die Jugend das größte Kapital der Gesellschaft ist, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Speziell diese Novelle bietet auch die Möglichkeit, dass junge Menschen ei­ne wirtschaftliche Verantwortung übernehmen. Auch eine Modernisierung des Systems wird erreicht und vor allem mehr Transparenz bei den Empfängern.

Es sind auch die Umstellungskosten von rund 500 000 € angesprochen worden. Dazu muss ich sagen, dass man vielleicht in Zukunft den Antrag auf Gewährung bezie­hungsweise auf Auszahlung der Beihilfe über FinanzOnline machen könnte. Im Zeit­alter des Internets beziehungsweise des E-Mails dürfte das kein Problem sein.

Herr Bundesminister! Sie haben auch angedeutet, dass Sie sich für eine Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex einsetzen werden, aber erst dann, wenn der FLAF entschuldet ist. Da wurde das Jahr 2018 genannt. Ich glaube, das ist zu spät, das sollte schon früher erfolgen, denn wenn wir uns die Inflation von 2000 bis 2011 ansehen, dann beträgt sie immerhin satte 25,9 Prozent. Ich möchte jetzt nicht auf die steigenden Mietpreise oder Energiepreise eingehen, aber ich glaube, vier Beispiele aus dem tägli­chen Leben sollten klarmachen, wie die Inflation in den Jahren 2000 bis 2011 zuge­schlagen hat. So ist Milch um 29 Prozent teurer geworden, Brot um satte 44 Prozent, Butter um 28 Prozent und Diesel um 84 Prozent.

Diesen Preiswahnsinn müssen wir uns gefallen lassen, wir können nicht dagegen an­kämpfen, aber ich meine, dass die Anhebung der Familienbeihilfe sinnvoll ist, zweck­mäßig ist, notwendig ist, vor allem aber auch ein wichtiger Beitrag für die Familien und auch für die Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen ist.

 


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