Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2192 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (2207 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich sowie direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende (2208 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
16.10
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin in dieser Debatte als Kontrarednerin eingetragen, da ein eigentlich guter Antrag, eine eigentlich gute Idee mehr als kritisch beleuchtet werden muss.
Es ist jetzt fünf Jahre her, dass ein Antrag der Jugendsprecherinnen der SPÖ, Laura Rudas, und der ÖVP, Silvia Fuhrmann, eingebracht wurde betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. Und darin steht, dass eine direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe für junge Menschen einen weiteren Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben darstellen würde, womit Jugendliche auch finanziell bestmöglich unterstützt würden.
Eine gute Idee, ein guter Antrag, der jetzt in einem Gesetz mündet und der von vielen Seiten – gerade vonseiten der Bundesjugendvertretung und vonseiten der Österreichischen Hochschülerschaft – als erster kleiner Schritt gesehen wird. Es hat fünf Jahre gedauert, die Auszahlungsmodalität zu ändern.
Es geht im Endeffekt nur um die Auszahlungsmodalität, es gibt keine Änderung der Antragsberechtigung für die Familienbeihilfe. Es geht nur um die Auszahlungsmodalität.
Das bedeutet, ab September sollen rund 270 000 Volljährige in Ausbildung diese Direktauszahlung bekommen können. Wie schon gesagt, das ist ein guter erster Schritt, ich bin da ganz bei der Österreichischen Hochschülerschaft und bei der Bundesjugendvertretung, aber es ist halt nur ein wirklich kleiner Schritt der Änderung der Auszahlungsmodalität.
Voraussetzung ist – und das ist der große Kritikpunkt – die Zustimmung der Eltern. Das bedeutet, wenn die Eltern, unabhängig davon, ob der junge Erwachsene/die junge Erwachsene zu Hause lebt, also noch bei den Eltern hauptgemeldet ist oder nicht, nicht zustimmen, kann sich der Jugendliche/die Jugendliche auf den Kopf stellen und muss die Eltern um die Familienbeihilfe anbetteln – es wird nicht funktionieren. Und das ist unserer Ansicht nach nicht richtig, da es darum geht, jungen Erwachsenen, die in Ausbildung sind, ein wirklich selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite