Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 171

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 1 Z 24 und 25 StVO in dem Sinne herbeizuführen, dass eine Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge zu­lässig ist.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


17.45.31

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Kollegin Winter! Ich denke mir, Petitionen und Bürgerinitiativen sind Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die eingebracht werden können, die zum Teil sehr spezifisch sind, sehr regionalen Stellenwert haben, zum Teil werden aber auch sehr globale Anliegen eingebracht. Ich empfinde es nicht so, dass Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger einbringen, per se die Unzufriedenheit mit der Verwaltung oder der Regierung zum Ausdruck bringen. Also ich habe da ein anderes Verständnis. (Zwischenruf der Abg. Dr. Winter.)

Ich finde auch, dass die Bürgerinitiativen und Petitionen sehr wohl sehr ernst genom­men werden, sei es durch die Stellungnahmen, die von Ministerien eingeholt werden, durch die Kenntnisnahme – dann werden sie ja im Plenum behandelt – oder auch durch die Zuweisung zu Ausschüssen.

Ich denke mir auch, wie das Kollege Pirklhuber gesagt hat, wenn es eine verbindliche Zuweisung zu den Fachausschüssen geben sollte, würde das ja aus meiner Sicht be­deuten, dass sich der Ausschuss ad absurdum führt, wenn man also die Bürgerinitia­tiven und Petitionen dann gleich dem Ausschuss zuweisen kann und unser Ausschuss mehr oder weniger keine Arbeit mehr hätte. Da denke ich mir, es ist schon ein guter Weg, dass man manches zuweist und manches hier im Plenum behandelt und zur Kenntnis nimmt.

Natürlich kann man immer daran arbeiten, dass sich der Petitionsausschuss weiterent­wickelt. Das wird auch von der Vorsitzenden aus meiner Sicht sehr gut wahrgenom­men.

Ich möchte noch auf die Petition des Kollegen Hofer eingehen, die auch von Kollegin Winter angesprochen wurde, betreffend „Streichung der bisherigen Regelung der Eu­genischen Indikation“. – Wir alle wissen, dass das ein sehr sensibles Thema ist, dass das ein Thema ist, das uns ja schon des Öfteren auch hier im Plenum beschäftigt hat und wo ich mir denke, wir tun gut daran, wenn wir dieses Thema nicht moralisierend – ich sage das ohnehin so: nicht moralisierend – behandeln, sondern es uns tatsächlich von unterschiedlichen Gesichtspunkten aus ansehen.

Und wenn Sie, Frau Kollegin Winter, sich die Stellungnahme des Gesundheitsminis­teriums durchlesen, dann werden Sie auch ganz genau sehen (Zwischenruf der Abg. Dr. Winter), dass der Gesundheitsminister sehr eindrucksvoll oder sehr eindrücklich dargelegt hat, dass diese Schwangerschaftsabbrüche bis kurz vor der Geburt wirklich nur in ganz wenigen Einzelfällen gemacht werden, durchgeführt werden, nur bei nach­gewiesenen schwersten Fehlbildungen mit aussichtsloser Prognose – so ist es eben in der Stellungnahme beschrieben. Und „aussichtslose Prognose“ bedeutet, dass das Kind unmittelbar nach der Geburt oder in den ersten Lebenswochen sterben wird. In


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite