Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 170

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 1 Z 24 und 25 StVO in dem Sinne herbeizuführen, dass eine Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge zu­lässig ist.“

*****

Ich glaube, das wäre vernünftig. Das ist im Sinne der Flüssigkeit des Verkehrs, im Sin­ne des Umweltgedankens, denn wenn man in der Kolonne steht, dann verpufft man sehr viel an Sprit, dann gibt es mehr Schadstoffausstoß. Ich glaube, das wäre eine ver­nünftige Lösung.

Meine Damen und Herren der Regierungsparteien, geben Sie Ihrer Frau Verkehrsmi­nisterin einen Stups, auf dass sie hier tätig wird! Das ist eine vernünftige Sache und davon haben wir alle etwas. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Erich Tadler und Kollegen betreffend „Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 61, 148, 158, 164, 168, 171, 174 bis 178 und 183 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 41, 47, 50 bis 52 (2210 d.B.)

Einspurige Kraftfahrzeuge haben insgesamt eine besser Umweltbilanz und weisen eine deutlich geringerer Verkehrs-, Flächen- und C02-Belastung auf.

Der Motorrad-Club Los Azules und die unterstützenden Organisationen fordern in ihrer Petition zur Mitbenützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge den Gesetzge­ber auf, eine Änderung der Rechtslage in dem Sinn herbeizuführen, dass es einspuri­gen Kraftfahrzeugen generell möglich ist, die Busspur zu benützen.

Eine Mitbenutzung der oft freien Busspur hilft jedenfalls das Verkehrsaufkommen bes­ser zu regeln, den Verkehr insgesamt zu beschleunigen und verbessert die Sicherheit einspuriger Fahrzeugnutzer

Unbeschadet davon, können im Fall von Interessenskonflikten mit weiteren Benützern der Busspur, z.B. in der Nähe von Krankenhäusern, selbstverständlich von den Behör­den stellenweise Benutzungsverbote ausgesprochen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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