Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 178

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fragt wird, dass korrekt befragt wird, dass seriös befragt wird, dass die Auskunftsper­sonen ordentlich behandelt werden (Abg. Pendl: Bravo!), dass also die Öffentlichkeit insgesamt kontrollierend an der Qualität der Untersuchungsvorgänge mitwirkt – und auch an der Qualität des Untersuchungsendergebnisses.

Ich verstehe nicht, warum wir hier in Österreich auf diese Möglichkeit verzichten – auf diese Möglichkeit, dass die Bevölkerung durch Einblick, durch Öffentlichkeit, durch Mit­beteiligtsein an der Qualität der Aufklärungsarbeit in breiten Bereichen Anteil nehmen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Das brauchen wir, und das ist das Kernanliegen des Antrages. Dieser Antrag ist kein Freibrief. Es beschließt der Ausschuss, es ist kein Generalbeschluss des Parlaments, sondern wir wollen nur, dass der Ausschuss jeweils punktuell beschließt, wann und in welchem Umfang die Öffentlichkeit teilnimmt. Wir wollen aber, dass sie auf Beschluss prinzipiell teilnehmen kann und dass dann auf diese Art und Weise Personen, die es nicht gewohnt sind, im Rampenlicht der Öffentlichkeit zu stehen, auch geschützt wer­den. Das wäre unser Vorschlag, und bitte lehnen Sie ihn nicht ab, sondern diskutieren wir von mir aus weiter. (Beifall bei den Grünen.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


18.10.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Moser, wir haben im Ausschuss, glaube ich, ganz ordentlich auf einige Punkte hingewiesen, und ich glaube, dass die derzeitigen Exper­tengespräche – so sehe ich es – sehr ernsthaft geführt werden. Ich meine, dass das Vorpreschen mit diesem grünen Antrag, dass man jetzt einmal vorweg, also vor einer echten Reform des Untersuchungsausschusses, Lichtbild- und Tonaufnahmen zulas­sen soll, nicht wirklich Sinn ergibt.

Wir bekennen uns zu einer Reform des Untersuchungsausschusses, denn so brau­chen wir keinen Untersuchungsausschuss mehr zu machen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Es müssen aber einige zentrale Fragen in diesem Zusammenhang miterle­digt werden. Sie haben gerade angesprochen – und ich habe dazu „Bravo!“ gesagt –, dass eine Auskunftsperson das Recht hat, ordentlich behandelt zu werden. – Darin waren wir uns immer einig, Frau Kollegin Moser.

Es sind ja einige Auskunftspersonen so behandelt worden, wie es bei keiner Gerichts­verhandlung in Österreich passiert wäre. Wir müssen auch unterscheiden, ob es um einen Politiker geht – das haben Sie aber auch gerade selber gesagt, da bin ich froh – oder um einen Nicht-Politiker.

Wir müssen uns auch die Position des Verfahrensanwalts anschauen, überhaupt all die Verfahrensabläufe: Was können wir intern entscheiden? Was brauchen wir unbedingt extern um das Wort „VfGH“ nicht in den Mund nehmen zu müssen? Das sind ein paar Knackpunkte.

Ich würde meinen, wenn wir diese Fragen zielstrebig weiter abarbeiten (Abg. Öllinger: Schnell!), haben wir – das kann ich namens meiner Fraktion sagen – überhaupt nichts dagegen, dass wir das öffentlich machen – überhaupt nichts, ganz im Gegenteil, denn ich glaube, es ist ein Wechselspiel. Vielleicht würden sich einige unserer Kollegen dann auch nicht so benehmen, wie sie sich während der letzten Untersuchungsaus­schüsse benommen haben. (Abg. Kopf: Das bezweifle ich zwar, aber bitte!) Ich glau­be, darin sind wir uns auch einig, nicht?

Es sind also noch einige sehr interessante Punkte offen. Dass das aus Zeitgründen – und das wisst ihr ja alle; es sind ja lauter Profis, die dort sitzen – im letzten Ausschuss


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