Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 48

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Beratung der Ressortchefs durch die Firma Headquarter stattgefunden hat, das lässt sich ja nicht einmal dokumentieren.

„Nachvollziehbar“, habe ich dieses Stichwort nicht von Ihnen gehört, Frau Bundes­ministerin? „Nachvollziehbar“ sei alles.

Mitnichten, Frau Bundesministerin! Es ist nicht nachvollziehbar, und Sie bieten ja hinlänglich – mit „Sie“ meine ich auch Ihre Amtsvorgänger und Amtsvorgängerinnen – dafür Anlass, dass man zweifeln muss. Wenn ein Auftrag in der Höhe von 99 999,99 € vergeben wird und Sie dann über den von Ihnen bezahlten Privatgutachter behaupten, es handle sich um eine überspitzte Auslegung des Vergabegesetzes, dann sage ich Ihnen eines: 99 999,99 € ist um 1 Cent niedriger als die Grenze, bei der diese freihändige Vergabe nicht mehr möglich ist.

Dann sagt der Herr Amon: Ja, was kann man denn da machen? Ist eben um 1 Cent niedriger. Kann man nichts machen!°– Aber wenn Sie den Rechnungshofbericht lesen, dann wüssten Sie auch, Herr Kollege Amon, dass der Auftrag selbstverständlich fortgesetzt wurde und dass es von Anfang an die Intention war, den Auftrag nicht bis 99 999,99 € zu führen, sondern selbstverständlich anzustückeln. (Abg. Amon: Wissen Sie, warum? Sie müssen sich schon damit beschäftigen!)

Herr Kollege Amon! Erklären Sie mir, warum in der Anfragebeantwortung an den Kollegen Herbert von der FPÖ beispielsweise Beratungsleistungen, die für ein Jahr in der Anfragebeantwortung enthalten sind, auf drei Jahre gestückelt wiedergegeben werden! „Gebucht“ steht in der Anfragebeantwortung drinnen, für 2009, 2010 und 2011. Gebucht!

Angefallen sind die Beratungsleistungen in einem Jahr, in Summe insgesamt 169 262,40 € für dieses eine Jahr an Beratungsleistungen. – Warum wird das auf drei Jahre verbucht? Ja, natürlich wegen des Schwellenwerts, Herr Kollege Amon! Kann man halt nichts machen, Herr Kollege Amon. Nein, nein, nein! (Abg. Amon: Sie müssen sich das anschauen!) – Ja, ich weiß schon. Sie haben auch dafür eine Erklärung, aber die reicht den Österreicherinnen und Österreichern, den Steuerzah­lerinnen und Steuerzahlern nicht, und auch dem Parlament reicht sie nicht, Herr Kollege Amon. Es ist zu wenig, was Sie sich einfallen lassen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Ich würde ja gerne glauben, dass die Frau Bundesministerin ernsthafte Anstrengungen unternimmt, diese unglaubliche und einmalige Praxis abzustellen. Auch bei allem, was ich in den letzten Jahren von euren Ministerien (in Richtung ÖVP) so gesehen habe, ist diese Vergabepraxis im Innenministerium einzigartig. Das Freunderlwerk, die gegen­seitige Vorteilnahme von privaten Auftragnehmern, das gibt es in dieser Form nur im Innenministerium. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Der Verdacht der Parteienfinanzierung beziehungsweise der Selbstbedienung ist mehr als gerechtfertigt, Herr Kollege Amon, und der trifft nur die ÖVP. Dafür hat sich leider auch die Frau Innenministerin zu verantworten, und sie hat es nicht ausreichend getan. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Anti-Transparenztruppe!)

14.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


14.18.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass dieses Thema im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wichtig ist.

 


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