Sie haben heute gesagt, Sie haben in Ihrem Ministerium jetzt einen Beschaffungsworkflow eingeführt, wodurch man auf Knopfdruck Transparenz hat. – Dieser Beschaffungsworkflow wurde im Bundesministerium für Inneres bereits im Jahr 2010 eingeführt, und damals diente er dazu, dass man den Ankauf von Mobiltelefonen optimiert. Also das hat es bereits gegeben, aber ich bin sehr froh, dass Sie es jetzt in allen Bereichen einführen wollen.
Sie sagen, bei Ihnen gilt auch das Sechs-Augen-Prinzip: Eine Abteilung meldet einen Bedarf an, die Finanz prüft, ob dieser Bedarf so gegeben ist und auch finanziert werden kann, es geht weiter an die Vergabeabteilung, und bei Beschaffungen über 40 000 € kommt dann auch noch die interne Revision dazu. – Frau Ministerin, wie kann es dann aber sein, dass innerhalb von sechs Jahren keine einzige Beschaffung hausintern geprüft wurde? (Abg. Mayerhofer: ... kann man überprüfen!) Gab es keine Beschaffungen im Wert von 40 000 €?
Sie haben selbst gesagt, dass die Beschaffung immer gesetzeskonform gemäß den Richtlinien der Bundesvergabe erfolgt ist, und nach wirtschaftlich vertretbaren Maßgaben würden Sie auch die Dokumentation betreiben. Es gibt aber unzulässige Direktvergaben, die der Rechnungshof in seinem Bericht auf Seite 65 ganz eindeutig auflistet.
Es gibt einen Ausnahmetatbestand, bei dem man sagt, man braucht keinen Vergleich zu machen, der betrifft aber immer nur die innere Sicherheit. Und wenn ich mir jetzt bloß diese Seite 65 hernehme, auf der zehn Aufträge stehen, wo es um Projekte zur Organisationsentwicklung geht, wo es um Kommunikationscoaching geht, wo es um Zukunftsstrategien geht, wo es um Biometrie im Aufenthaltstitel geht, um die Amtssignatur und vieles, vieles mehr, dann gibt es dort kein einziges Vergleichsangebot, Frau Ministerin – kein einziges! –, und das betrifft nicht nur die innere Sicherheit Österreichs!
Ich darf Ihnen eines sagen, Frau Ministerin – ich hätte zwar noch sehr, sehr viele Punkte, aber leider geht meine Redezeit schön langsam zu Ende –: Wenn Sie nicht aktiv mithelfen, diese Punkte des Rechnungshofes aufzudecken und aufzuklären, dann ist das keine Situation, die wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sehr einfach erklären können. (Beifall bei der SPÖ.)
15.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge-schätzte Damen und Herren! Frau Kollegin, von den 27 kritischen Punkten, die vom Rechnungshof hier erwähnt worden sind, sind 20 bereits umgesetzt. Also es sind mehr als zwei Drittel umgesetzt, und es wird ganz massiv mitgearbeitet. Wir haben heute eigentlich nur Vermutungen, Beschuldigungen, Unterstellungen, Verdächtigungen gehört, aber steht irgendetwas, ein einziges Wort irgendwo im Rechnungshofbericht, dass ein Schaden eingetreten ist (Zwischenrufe bei der FPÖ) beziehungsweise dass es irgendetwas Korruptes in dieser ganzen Angelegenheit gibt? (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Dr. Belakowitsch-Jenewein.)
Folgendes möchte ich schon klarstellen: Das Bundesministerium und die 33 000 Beamten sind für die Sicherheit zuständig. Sie machen das tagaus, tagein (Zwischenruf des Abg. Strache – Abg. Mayerhofer: Die stehen nicht zur Debatte, Herr Chefinspektor!), und man braucht die Sicherheit in Österreich in keiner Weise in Frage zu
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite