Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 73

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vertrag, der rückwirkend abgeschlossen wurde. Es gab in diesem Fall keine Ver­gleichs­angebote.

Ein Argument, das vonseiten des Ressorts immer wieder auftaucht, ist, dass der Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen Vorrang hätte und in diesen Fällen sozusagen ein Schleier darüber gelegt werden kann. Bei Beschaffungsvorgängen, die freihändig und ohne Dokumentation durchgeführt werden und mit sehr großen Steigerungen behaftet sind, sei immer der Schutz von Sicherheitsinteressen gegeben. Das ist jedoch keine vertrauensbildende Maßnahme, denn der strategisch sensible Bereich ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der, dass das Steuergeld ordnungsgemäß und effizient vermittelt wird.

Zur Erklärung von Ausgaben, bei denen der veranschlagte Betrag um mehr als das Doppelte überschritten wurde, kam vonseiten des Ressorts auch meist das Argument, dass die wesentlichen Sicherheitsinteressen dargestellt worden sind – ohne Ver­gleichs­­angebote zu liefern und eine Dokumentation gemacht zu haben. Das Minis­terium hat betont, dass es bei strategisch sensiblen Bereichen keine Vergleichs­angebote und keine Dokumentationen geben soll beziehungsweise gegeben hat.

Es wurden schon sehr viele Maßnahmen vonseiten des Innenressorts eingeführt, aber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dort, wo Vertrauen zu den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hergestellt werden soll, da soll keine Möglichkeit von Vergleich und Dokumentationen gegeben sein? – Das muss verändert werden!

Wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, denn diese haben genauso ein wichtiges Sicherheitsinteresse, dass der Staat erfolg­reich organisiert wird. Es ist wichtig, dass die SteuerzahlerInnen nicht das Vertrauen verlieren, dass ihr Geld korrekt und effizient verwendet wird und dass es nicht ohne Dokumentation und Vergleichsangebote bei den Beschaffungsvorgängen eingesetzt wird. Dazu sind wir verpflichtet. (Beifall bei der SPÖ.)

15.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


15.44.35

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Staatssekretäre! Werte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die heutige Dringliche Anfrage beginnt mit einem Zitat aus einem Märchen.

Der Herr Pilz meinte heute in seiner Rede, er als Abgeordneter oder als Funktionär der ÖVP fordere ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das hat er sicher nicht gesagt! Das glaube ich nicht!) Das klingt alles sehr märchenhaft, damit kann man jedoch keine ernsthaften sicherheitspolitischen Probleme lösen.

Ich darf mich nun den Zahlen und Fakten zuwenden und anhand eines Beispiels, nämlich des Blaulichtfunks, den Ablauf eines komplexen Beschaffungsvorganges darstellen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Bereits zu Zeiten von Bundesminister Karl Schlögl wurde erkannt, dass die analoge Funktechnologie technologisch und technisch an ihre Grenzen stößt. Zum Beispiel war die Abhörsicherheit nicht optimal gegeben oder die Kommunikation mit anderen Blaulichtorganisationen nicht möglich. Eine optimale Versorgung in der Fläche war ebenso nicht gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, rasch ist im Innenministerium und darüber hinaus der Entschluss gereift, eine umfassende und sektorübergreifende Lösung im Funk­bereich, der Thema dieser Anfrage ist, mit einer neuen Digitaltechnologie umzusetzen.

 


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