Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 72

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ordentliche Polizeiarbeit leisten zu können. Dort gehört angepackt! (Beifall beim Team Stronach.)

Nehmen Sie das Geld in die Hand für ausreichend Personal! Wir haben immer noch nicht die 1 000 zusätzlichen Polizeibeamten, die die Frau Fekter vor Jahren ver­sprochen hat. Die fehlen immer noch. Es ist immer noch nicht so weit.

Ich möchte auch noch die Sparmaßnahmen ansprechen, die jetzt auf die Exekutive zukommen. Wir wissen genau, dass es hier an vielen Ecken und Enden hapert. Überall wird eingespart, die Exekutivbeamten können nicht mehr Überstunden leisten, weil man es vonseiten des Bundesministeriums für Inneres nicht mehr abzudecken vermag. Das Budget ist aufgebraucht für solche Maßnahmen, wie wir es heute gehört haben, aber dort, wo es notwendig ist, zur Kriminalitätsbekämpfung an den Grenzen in Niederösterreich, in ganz Österreich, dort hapert es. Diese Dämmerungseinbrüche kann man nicht mehr richtig verfolgen, weil man das Personal nicht hat, weil man es nicht bezahlen kann, weil man die Überstunden nicht zahlen kann.

Meine Damen und Herren, da gehört angepackt! Da wäre das Geld richtig investiert. Bitte packen Sie es dort an, Frau Minister! Ändern Sie Ihren Kurs! Unsere Unter­stützung haben Sie. Nehmen wir das gemeinsam in Angriff! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


15.40.17

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Die Verwendung von Steuergeldern hat korrekt und effizient zu erfolgen. Die Abwicklung ist ordnungsgemäß durchzuführen. Das ist die oberste Verantwortung von politischen EntscheidungsträgerInnen, die Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Freihändige Vergaben mit steigenden Kosten sind keine vertrauensbildenden Maßnah­men, im Gegenteil. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Beschaffungspro­zessen und Entscheidungsprozessen bei Beschaffungen hat Vorrang.

Der Rechnungshof listet auf über 200 Seiten den Verbesserungsbedarf auf. Die Quintessenz aus den Prüfergebnissen lautet, dass fehlende Vergleichsangebote und mangelhafte Dokumentationen festzustellen waren. Es gibt keinen vollständigen und verlässlichen Überblick und auch keine schnelle Abrufbarkeit des Beschaffungs­volu­mens.

Auch das Zusammenspiel zwischen dem Ressort und der Bundesbeschaffung GmbH ist zu verbessern. Die Kontrolle der aktuellen Beschaffungen und die Überprüfung von Beschaffungsvorgängen ist eine Risikoanalyse, um, falls Kosten steigen, bremsend einwirken zu können. Das wäre die Aufgabe einer internen Revision.

Diese interne Revision – Kollege Öllinger hat es vorher schon angedeutet – war in der Sektion, in der die Beschaffungen vorgenommen worden sind, angesiedelt und nahm in sechs Jahren nur eine einzige Überprüfung vor. (Abg. Öllinger: Praktisch!)

Ein weiteres Beispiel: Im Rahmen einer Zukunftsstrategie, wo es um Beratung und wissenschaftliche Begleitung des Ressorts in Fragen der Haushaltsrechtsreform ging, gab es eine Steigerung der Ausgaben von 171 000 € auf 551 678 €. Als Begründung wurde vonseiten des Innenministeriums formuliert, dass dieser Strategiebildungs­prozess für die Haushaltsrechtsreform notwendig war und deswegen eine Steigerung der Ausgaben erfolgte, und zwar nach Abschluss eines Vertrages, in einem Werk-


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