Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 84

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halts­stufen in derselben Verwendungsgruppe stehen und auch die gleiche Tätigkeit erbringen, steht ihnen diese Aufwandsentschädigung nicht zu. Dies stellt unserer Ansicht nach eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Die Bundesregierung ist gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität wirksam agieren kann. Dazu gehören neben der Entlastung von Verwaltungstätigkeiten auch motivationsfördernde Maßnahmen für die Polizei. Anstatt in Beratungsverträge zu investieren, wäre es sinnvoller in Belohnungen, Ausrüstung und in ein Anreiz gebendes, gerechtes Besol­dungs­system sowie in die Einführung einer speziellen Belastungszulage zu investieren.

Daher soll künftig die E2b-Zulage, welche als einzelverrechnete Aufwandsentschä­digung gem. § 20 GehG in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,-, für alle Exekutiv­bediensteten der Verwendungsgruppe E2b und alle Wachebeamten der Verwendungs­gruppe W2/Grundstufe bereits ab der Gehaltsstufe 1, zur Auszahlung gelangen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu investieren, künftig diese Budgetmittel in die E2b-Zulage, welche als einzelverrechnete Aufwandsentschädigung gem. § 20 GehG in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,- zur Auszahlung gelangt, für alle Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E2b und alle Wachebeamten der Verwendungsgruppe W2/Grundstufe bereits ab der Gehalts­stufe 1, investiert werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


16.17.29

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe gerne die Fragen im Rahmen dieser Sondersitzung beantwortet. Ich sage aber auch, dass ich mir das Recht genommen habe, gleichlautende Fragen und inhaltlich gleiche Fragen zusammenzufassen, und das aus logischen Gründen, denn wenn man 63 Fragen innerhalb von 20 Minuten zu beantworten hat, dann ist es logisch, dass man inhaltlich gleiche Fragen zusammenfasst (Beifall bei der ÖVP), Fragen wie etwa, ob eine Überprüfung der Qualifikation beziehungsweise eine Überprüfung der Gewerbe­berechtigung der Anbieter beziehungsweise der Auftragnehmer stattgefunden hat.

Diese Frage wurde des Öfteren bei den verschiedensten Firmen beziehungsweise bei verschiedenen Beschaffungsvorgängen gestellt. – Sie, Frau Kollegin Brunner, haben mir seitens der Grünen vorgeworfen, diese Frage nicht beantwortet zu haben.

Ich sage voller Respekt Ihnen gegenüber und in voller Wertschätzung, ich habe diese Frage beantwortet. Ich bitte Sie aber auch, sich das Protokoll ausheben zu lassen und nachzulesen, was meine Antwort war. (Abg. Öllinger: Und zwar?) Meine Antwort war, dass nur Unternehmen mit der Leistungserbringung beauftragt wurden, die dazu auch befugt waren, und dass das alles selbstverständlich überprüft worden ist. Ich bitte Sie


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