Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 62

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zeigt: dass bei aller Bedeutung der Gesetze und Paragraphen – für deren Durchset­zung für die Bürgerinnen und Bürger ja die Volksanwaltschaft unter anderem da ist – bei ihr der Mensch vor dem Paragraphen kommt. Das zeichnet Gertrude Brinek aus und prädestiniert sie und befähigt sie mit Sicherheit auch für eine weitere Funktions­periode, für die wir sie ja vorgeschlagen haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Unsere Fraktion hat schon im Hauptausschuss auch den beiden anderen Kandidaten, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer, zugestimmt und wird das auch heute selbst­verständlich wieder tun.

Kollege Steinhauser, eines verstehe ich nicht: Wieso man erstens in dieser Debatte jetzt einen solch boshaften Ton, mit Anspielung auf eine Krisensitzung bei den Freiheit­lichen und was dort alles womöglich mit dem Kollegen Graf passiert sei, hier herein­bringt. Ich kann ihn nur „boshaft“ nennen. Das kann ich nicht verstehen, aber das müs­sen Sie mit sich selbst ausmachen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Zweiten – das ist ja weniger neu –, dass Sie in der üblich selbstgerechten Art der Grünen jetzt politisch werten: Ist Herr Fichtenbauer jetzt ein Liberaler oder  (Abg. Mag. Steinhauser: Er kann sich deklarieren!) – Warum soll er? (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann nirgends eine Bestimmung finden, und ich sehe nicht einmal eine moralische Notwendigkeit, hier darzulegen: Bin ich liberal, bin ich national, bin ich ein Sozialdemo­krat oder bin ich christdemokratisch? Die politische Gesinnung und Grundhaltung ist so lange kein Thema, solang seine Fähigkeit unbestritten ist, seine Anständigkeit unbe­stritten ist und vor allem eines unbestritten ist: dass sich Peter Fichtenbauer auf der Basis der Rechtsstaatlichkeit bewegt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Daran haben wir keinen Zweifel, und darum werden wir diesem Dreiervorschlag auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


11.54.03

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sollte es als Selbstverständlichkeit begreifen und endlich auch vonseiten der grünen Fraktion anerkennen und akzeptieren, dass hier in diesem Hohen Haus alle sitzen und Abgeordnete aller Parteien sitzen, die den demokratischen, verfassungsrechtlichen Grundkonsens – na selbstverständlich – leben und sich letztlich auch an die demokratischen und verfassungsgesetzlich vorgege­benen Rechte halten und diese hoffentlich leben. Und wenn Sie jetzt hier herausge­kommen sind, Herr Steinhauser – ich kenne Sie ja schon aus der Zeit in der Bezirks­vertretung in der Landstraße –, so sind Sie ja in Ihrer Kontinuität durchaus erklärbar für mich. Jeder, der Sie aus dieser Zeit kennt, kann ja auch nachvollziehen, wie Grüne oft­mals agieren und handeln.

Sie, Herr Kollege Steinhauser, zeigen, dass Sie schlechte Verlierer sind, im wahrsten Sinne des Wortes. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie bei der letzten Nationalratswahl von den Wählern vom Platz drei auf den fünften degradiert worden sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Und nehmen Sie zur Kenntnis, Herr Kollege Steinhauser, dass hier der Wähler ein klares Machtwort gesprochen hat! Und natürlich sind Sie schlechte Verlierer, wenn Sie sich dann hier herausstellen und genau das, was im Nominierungsrecht, im demokrati­schen Grundkonsens letztlich auch vorgegeben ist, nämlich das Vorschlagsrecht der


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