dazu wieder ein Bericht in der „Zeit im Bild“. Der Rechnungshof hat im Zusammenhang mit dem neuen Bundesfinanzrahmengesetz wieder die Verwaltungsreform ins Treffen geführt, weil es sich eben budgetär nicht mehr ausgehen wird, wenn wir keine Verwaltungsreform machen.
Die historisch gewachsenen Verwaltungsstrukturen wurden leider nicht an die modernen Erfordernisse angepasst. Es gibt zu viele komplizierte Gesetze, die verwaltet werden müssen, und es funktioniert einfach nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwaltung ist in vielen Bereichen ineffizient und zu teuer. Wir wollen eine schlanke und effiziente Verwaltung. Deshalb haben wir auch schon des Öfteren vorgeschlagen, die Senkung der Verwaltungskosten über die nächsten fünf Jahre – jedes Jahr um 5 Prozent – anzugehen.
Das ist ein wichtiger, richtiger und dringender Punkt. Ich darf Sie bitten, daran auch mitzuarbeiten, damit wir in weiterer Folge endlich einmal zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen und den Empfehlungen des Rechnungshofes nachkommen. Er wird gerne hier zitiert und gerne angesprochen – auch heute in der Debatte zum Spekulationsverbot. Aber wenn es tatsächlich ans Eingemachte geht, dann hört man nichts, dann ist die Meinung des Rechnungshofes nicht mehr so wichtig – und das kann es nicht sein. (Beifall beim Team Stronach.)
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass man durchaus darüber diskutieren kann, wie die Volksanwälte zukünftig gewählt werden sollen, wie sie nominiert werden, ob es eventuell ein Hearing geben sollte, ob mehr Bürgerbeteiligung möglich wäre. Das ist durchaus ein Punkt, den wir andenken können. Aber für die heutige Wahl geben wir unsere Zustimmung zu den drei vorgeschlagenen Kandidaten.
Ich darf an dieser Stelle auch von unserer Seite alles Gute und eine gute Zusammenarbeit für die nächsten sechs Jahre zwischen der Volksanwaltschaft und dem Parlament wünschen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.11
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.
12.11
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion hat dem Vorschlag des Hauptausschusses zugestimmt und wird auch heute diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, weil die Usance dieses Hauses so ist. (Ruf bei der SPÖ: Der Grosz auch?) So lange der Bestellmodus in Artikel 148g Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes so geregelt ist, dass die drei stimmenstärksten Parteien je eine Nominierung vornehmen können und dieser Gesamtvorschlag durch den Hauptausschuss des Nationalrates zu beschließen ist, muss man sich auch daran halten. Das ist zur Kenntnis zu nehmen.
Der heutige Tag ist durchaus auch dafür geeignet, darüber zu diskutieren, ob man diesen Bestellmodus oder diese Art der Nominierung einmal ändern will oder ändern sollte. Darüber kann man meiner Meinung nach durchaus diskutieren. Solange das aber so ist und die drei stimmenstärksten Parteien dieses Recht haben, ist das auch so zur Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte Kollegen Grosz aber ganz stark unterstützen was den Appell betrifft. Wenn von allen Seiten betont wird, wie wichtig die Volksanwaltschaft ist, welche wichtige Funktion sie für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihres Kampfes um ihr Recht hat, dann ist auch der Appell gerechtfertigt, dass bei der Auswahl der Volksanwälte durch die einzelnen Fraktionen nicht Parteipolitik und innerparteiliche Prozesse im Mittelpunkt stehen dürfen, sondern die Eignung und die Qualifikation für das wichtige Amt des Volksanwaltes. (Beifall beim BZÖ.)
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